Ebay Kleinanzeigen für Händler hier Xiaojing He / X. He / Euroever bei Ebay

Tobias Honscha

Administrator
Teammitglied
Registriert
16.10.2001
Beiträge
6.838
Punkte Reaktionen
2.608
Website
muenzen.guru
Ebay Username
eBay-Logo www.honscha.de
Ich bin erstaunt, dass auch Händler die Ebay-Kleinanzeigen nutzen können, aber Ebay gibt das ja explizit bei den Verkäuferdaten an. Wenn man dann aber dort seine Angebote platziert, sollte man auch die Informationspflichten erfüllen. Ich habe den Verkäufer einmal angeschrieben ....

2 Euro Kursmünze UNC Belgien Finnland Italien Luxemburg Spanien

Ich würde mich freuen, wenn zu Beweiszwecken ein paar Screenshots hier gepostet würden. Der Verkäufer hat mich hier im Forum vor einiger Zeit auf das Übelste beschimpft, weil ich seinen Handel hier im Forum nicht geduldet habe. Jetzt habe ich durch Zufall seine Angebote gefunden. Sein Account wurde bei Ebay schon temporär gesperrt. (eBay-Bewertungsprofil für euroever)

Lustig sind die "rechtlichen Angaben": (ich glaube nicht, dass das eine ladungsfähige Adresse ist)
X. He
27299644
Postfilale 495
60486 Frankfurt am Main
 
In dieser Angelegenheit kann ich berichten, dass das Landgericht (AZ. 74 O 25/18) in Hannover meine Rechtsauffassung teilt.

Die Gegenseite hat heute ein Anerkenntnisurteil kassiert.

Vielen Dank für die tatkräftige Hilfe im Forum!

Folgende Punkte wurden von mir gerügt:
1. Vorname nicht ausgeschrieben - damit falsches Impressum
2. Postfachadresse keine ladungsfähige Adresse - damit falsches Impressum
3. fehlendes Widerrufsrecht in ebay Kleinanzeigen

Auch in diesem Fall erschließt sich mir wieder der Sinn nicht, warum man zuerst einen Anwalt konsultiert, dann auf den Gerichtstermin wartet - einen weiteren Anwalt unterbevollmächtigt und dann nach kurzer Debatte nach Rücksprache anerkennt.
Ein außergerichtliches Anerkenntnis wäre erheblich günstiger gewesen - immerhin war die rechtliche Lage 100%ig eindeutig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wieder mal ein schönes Beispiel für ein Rechtssystem, in dem Anwälte trotz eindeutiger Falschberatung Geld verdienen und die Klienten mehr verlieren als nötig. Die Rechtslage hätte der Beklagten bereits in der Erstberatung für "kleines Geld" klar gemacht werden können. Aber da wird dem Klienten das blaue vom Himmel gelogen, was man alles für ihn tun kann. Was habe ich schon für hanebüchene Erklärungen in Abmahnungs- und Klageerwiderungen lesen dürfen, warum, wieso, weshalb ein eindeutig als gewerblich einzugruppierender Handel im speziellen Fall "privat"er Natur sein soll.
Anwälte sollten wie in den USA Geld für Gerichtsprozesse und Klagen bekommen, wenn Sie gewonnen haben - ansonsten Lohn NULL, ZERO, NADA!
 
Zuletzt bearbeitet:
Update: 12.11.2019

Nachdem der Verkäufer Euroever vor dem Landgericht Hannover rechtskräftig verurteilt wurde, u.a. seine Identität mit Vor- und Nachnamen anzugeben, hatte ich routinemäßig seine Auktionen angesehen und festgestellt, dass er das Urteil in dieser Hinsicht ignorierte. Aus diesem Grunde ist Frau Xiaojing He (eurover bei Ebay) nunmehr zu einem Ordnungsgeld von 800 Euro verurteilt worden.

Wie man dem Bewertungsprofil von Ebay entnehmen kann, scheint es Frau He auch mit Verbraucherrechten nicht so genau zu nehmen und wälzt das Versandrisiko mutmaßlich auf den Kunden ab. Ob das nicht ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß ist, Ware unversichert zu versenden und im Schadensfalle den Kunden dafür verantwortlich zu machen? :rolleyes:

Zitat Bewertungsprofil Euroever: "Sorry but you just can't expect 2 euro shipping costs offer you 100% protection "
 
Wie man dem Bewertungsprofil von Ebay entnehmen kann, scheint es Frau He auch mit Verbraucherrechten nicht so genau zu nehmen und wälzt das Versandrisiko mutmaßlich auf den Kunden ab.

Sie schreibt doch bei ebay in Ihren AGB §4 Lieferung (4), dass eine Ersatzlieferung oder Erstattung nur für Sendungen mit Sendungsnummer möglich ist, für normalen Versand ohne Sendungsnummer nicht.

Ob das rechtmäßig ist, haben andere zu beurteilen.
 
Sie schreibt doch bei ebay in Ihren AGB §4 Lieferung (4), dass eine Ersatzlieferung oder Erstattung nur für Sendungen mit Sendungsnummer möglich ist, für normalen Versand ohne Sendungsnummer nicht.
Sie kann in ihren AGB schreiben, was sie möchte, es erlangt damit noch lange keine Gültigkeit.
Bzw ganz im Gegenteil darf sie eben gerade nicht in ihren AGBs etwas bestimmen, was gegen geltendes Recht verstößt. Und gemäß dem BGB trägt ein gewerblicher Verkäufer immer und (fast) ausnahmlos das Versandrisiko, wenn es sich beim Käufer um einen Verbraucher handelt.

Eine gegenteilige Regelung in den AGB ist nicht nur unwirksam sondern verletzt gemäß dem UWG auch die Rechte der Mitbewerber, weshalb diese einen Unterlassungsanspruch gegen eine solche Formulierung haben.

Edit: Hier noch ein passendes Urteil des LG Landau: LG Landau: "Versand auf Risiko des Käufers" unwirksam - Shopbetreiber-Blog
 
Auch lustig: (4) Mit den Geboten, unabhängig von den Angebotsformaten, erklären sich die Käufer damit einverstanden, dass sie auf die Rechnungen für die gekauften Artikel verzichten.
 
Welcher Händler nutzt denn ernsthaft ebay kleinanzeigen ?
Die Plattform verkommt immer mehr, von fast 80000 Münzanzeigen sind über 2200 angebliche Fehlprägungen davon 99% normale lädierte Umlaufmünzen, dazu jede Menge Fälschungen und Münzschrott zum Apothekerpreis.
ebay hat weder eine Identitätsprüfung noch eine wirksame Kontrolle gegen Betrug - dafür aber ein absolut schwachsinniges Bewertungssystem eingeführt.
 
Zurück
Oben
Sie nutzen einen Adblocker

Sicherlich gibt es Seiten im Internet, die es mit Werbung übertreiben. Dieses Seite gehört nicht dazu!

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Ihren Adblocker zu deaktivieren. Danke!

Ich habe den Adblocker für diese Seite ausgeschaltet