Die Schmidt-Hausmann Geschichte

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Hier im Forum finden die User an unterschiedlichsten Stellen viele nützliche Informationen rund um das Thema "Schmidt-Hausmann Fälschungen". Keine Frage - Die Produkte des einst in Köln praktizierenden Augenarztes Dr. med. Karl-Heinz Schmidt aus Bonn stellen ein bedeutsames Kapitel in der Geschichte der Münzfälschungen dar. Dieser Thread soll die Geschichte Schmidt-Hausmann erzählen und all den Suchenden eine mögliche Informationsquelle sein.

Hinweis: Für die Verwendung der folgenden Textpassagen in diesem Forum wurde von mir eine schriftliche Genehmigung eingeholt.

Die Vorgeschichte und Herstellung der Schmidtschen Prägungen und die frühe "Schaffensphase" des Augenarztes

Im Jahre 1956 wurde in der Bundesrepublik Deutschland der Münzhandel liberalisiert und somit auch die bis dahin gültigen Handelsbeschränkungen für Goldmünzen aufgehoben. In der Folgezeit gelangten auf unterschiedlichen Wegen zahlreiche Münzen aus Gold nach Deutschland. Unter diesen befanden sich auch Reichsgoldmünzen und darunter wiederum einfache Gußfälschungen.

Ilona Hausmann, die Schwester des Augenarztes Dr. Schmidt aus Bonn, erbte im Jahre 1955 von einem guten Bekannten eine Sammlung mit rund 50 deutschen Goldmünzen aus der Kaiserzeit. Möglicherweise stellte der Anblick dieser Stücke bei ihrem Bruder den Auslöser für die Idee dar, selbst solche Münzen herzustellen. Etwa im gleichen Zeitraum kam Dr. Schmidt auch mit einem Münzfälscher zusammen, welcher Reichsgoldmünzen im Schleudergußverfahren nachmachte. Diese falschen Münzen waren aber recht einfach als solche zu erkennen und genügten nicht den hohen Ansprüchen des technisch versierten Augenarztes.

Die Produktion von falschen Reichsgoldmünzen erschien besonders deshalb attraktiv, weil Banken bei diesen Stücken seinerzeit beim Ankauf hohe Aufpreise auf den Goldwert zahlten - und sie noch teurer weiterverkauften. Für ein 20-Mark-Stück erhielt der Verkäufer fast das doppelte des Materialwertes, für eine 10-Mark-Münze mehr als den zweifachen Goldpreis und bei den relativ seltenen Goldmünzen zu fünf Mark bis zum 20fachen des Wertes des enthaltenen Goldes.

Dr. Schmidt hatte neben der Tätigkeit in seiner Praxis in Köln ein Handwerksgerät entwickelt und patentieren lassen, mit welchem Bolzen in Wände geschossen werden konnten. Er ließ diese "Schmidt-Hammer" genannten Geräte von einer Firma produzieren und übernahm den Vertrieb in Eigenregie. Dies war im allgemeinen Aufgabe seiner Schwester, welche zu diesem Zweck sehr viel im damaligen Bundesgebiet unterwegs war.

Um selbst Reichsgoldmünzen herstellen zu können, kaufte sich Dr. Schmidt im Dezember des Jahres 1957 für etwa 20.000,-- DM ein Elektro-Erosionsgerät. Er stellte außerdem verschiedene weitere Utensilien wie Stempel, Patrizen und Matrizen her. Nach Abschluß dieser umfangreichen Vorbereitungsarbeiten konnte er mit den genannten Werkzeugen zu Beginn des Jahres 1959 erste goldene 10-Mark-Stücke prägen. Bereits in dieser frühen "Schaffensphase" hielt sich Dr. Schmidt streng an das für echte Reichsgoldmünzen in engen Toleranzen vorgegebene Gewicht, das Mischungsverhältnis der Legierung sowie die entsprechenden Abmaße. Dabei wurden von ihm zuerst die reinen Metalle im richtigen Verhältnis gemischt, eingeschmolzen und zu einer homogenen Masse vermengt. Anschließend hat er diese Masse aus dem Schmelztiegel gegossen und gewalzt, bis die gewünschte Dicke erreicht war. Aus dem so entstandenen Goldblech wurden Ronden ausgestanzt und deren Gewicht und Maße überprüft. Nun wurden die Metallplättchen geprägt und erst zum Schluß mit der Randinschrift versehen. Es ist leider nicht bekannt, warum Dr. Schmidt hier vom Originalverfahren in umgekehrter Reihenfolge (erst rändeln, dann prägen) abgewichen ist.

Den Verkauf der falschen Münzen sollte seine Schwester übernehmen, welche wegen des Verkaufs des Schmidt-Hammers ohnehin viel auf Reisen war. Die von ihrem Bruder fabrizierten goldenen 10-Mark-Münzen bot sie bei diesen Gelegenheiten bundesweit diversen Banken und Sparkassen zum Kauf an. Im Laufe des Jahres 1959 verkaufte sie so etwa 160 Reichsgoldmünzen zu je 10 Mark an zahlreiche Geldhäuser im Gebiet der Bundesrepublik. Darunter befanden sich vermutlich auch Stücke aus der geerbten Münzsammlung. Bei nachfolgenden Überprüfungen erkannten einige der Banken die Münzen als Fälschungen, weshalb Frau Hausmann diese zurücknehmen mußte, was sie auch bereitwillig tat. Gleichzeitig erfolgten von den Banken Meldungen an die Polizei. Frau Hausmann wurde vorgeladen, stritt aber die Vorwürfe des Verkaufs nachgemachter Münzen ab und berief sich auf die geerbte Sammlung, welche sie nun angeblich nach und nach verkaufte. Ebenso beteuerte Dr. Schmidt bei Befragungen seine Unschuld.

Einen Teil der technischen Gerätschaften zur Herstellung seiner Münzen hatte er zuvor um den Jahreswechsel 1959/1960 im Rhein versenkt. Im Frühjahr 1960 wurden sie dort bei Niedrigwasser durch Zufall entdeckt. Eine Untersuchung ergab einen Zusammenhang mit den von Frau Hausmann verkauften Münzen. Angesichts der erdrückenden Beweislage gab Dr. Schmidt bei einer weiteren Vernehmung im Juni 1960 die Herstellung dieser nachgemachten Münzen zu. Nach seinen eigenen Angaben hat er 150 Stück von diesen geprägt. Als Frau Hausmann vom Geständnis ihres Bruders erfuhr, legte sie ebenfalls ein solches ab.

Im weiteren Verlauf des Jahres 1960 entschlossen sich Dr. Schmidt und seine Schwester dazu, die Goldmünzen in Zukunft nicht mehr heimlich, sondern ganz offiziell in einer eigenen Firma zu produzieren und auch als Nachprägungen zu verkaufen.

Quelle: germanycash.de

Die Schmidt-Hausmann-Fälschungen von Reichsgoldmünzen

Ein besonders bedeutsames Kapitel in der Geschichte der Münzfälschungen stellen die Produkte des einst in Köln praktizierenden Augenarztes Dr. med. Karl-Heinz Schmidt aus Bonn dar. Er nutzte geschickt eine vorhandene Gesetzeslücke aus sowie die Preispolitik der Großbanken, welche die Massenware der Reichsgoldmünzen zum Mehrfachen des Goldwertes verkauften. Die von ihm hergestellten Goldstücke wurden anfangs von seiner Schwester, der Hausfrau Ilona Eva Hausmann, an Banken weiterverkauft. Später verließen sie die Illegalität und gründeten mit der Firma "I. Hausmann und Co. KG" eine offizielle Produktions- und Verkaufsstätte für ihre als "Original Reichsgold-Nachprägungen" angebotenen Münzen.

Die falschen Reichsgoldmünzen fertigte Dr. Schmidt in den Jahren 1959 bis 1962 mit Hilfe einer Elektro-Erosionsmaschine an, auf welcher Bilder von Münzen auf dem Wege des Elektro-Erosionsverfahrens auf andere Materialien übertragen werden konnten. Dadurch entstanden täuschend echt wirkende Münzbilder. Im Frühjahr 1962 erwarb er eine modernere automatische Münzprägemaschine der Firma Schuler, welche eine Tagesproduktion von mehreren hundert Münzen ermöglichte.

Mit äußerster Präzision hat Dr. Schmidt nicht nur die Ronden in einem aufwendigen Verfahren selbst hergestellt, sondern auch die Stempel und diverse andere zur Münzproduktion notwendige Utensilien. Dabei achtete er auf die strenge Einhaltung der Maße und Legierungen der Originalmünzen aus dem wilhelminischen Kaiserreich und verwendete stets die besten für ihn verfügbaren technischen Geräte. So entstanden Goldstücke, welche in ihrer Exaktheit den Originalen kaum nachstanden. Die Goldmünzen aus der Werkstatt von Dr. Schmidt können auch heute noch von Laien nicht und von Fachleuten nur mit technischen Hilfsmitteln von echten Münzen aus der Kaiserzeit unterschieden werden.

Dr. Schmidt produzierte darüber hinaus auch Münzen auf aussschließlichen Kundenwunsch. Auf diese Weise verließen "Reichsgoldmünzen" das Haus, welche ursprünglich nicht existierten, z.B. Jahrgänge, welche im Kaiserreich nicht geprägt wurden. Die Gesamtzahl aller Schmidt-Hausmann-Fälschungen wird auf weit mehr als einhunderttausend Exemplare geschätzt.

Im Mai 1963 begann vor dem Amtsgericht Bonn ein von den deutschen Banken angestrengter Strafprozeß gegen Dr. Schmidt und seine Schwester. Sie wurden wegen gemeinschaftlichen Betruges und Verstoßes gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb zu je sechs Monaten Haft auf Bewährung sowie Zahlung einer Geldstrafe von 12.000,-- DM verurteilt. Die wichtigste Grundlage für das Strafmaß bildeten die Münzfälschungen bis Ende 1959, welche beide vor der Firmengründung und nicht offiziell als "Nachprägung" angeboten hatten.

Dr. Schmidt stellte noch jahrelang weiter Münzen her und brachte diese als "Reichsgold-Nachprägungen" unter das Volk. Erst am 1. Januar 1975 trat ein Gesetz in Kraft, welches alle ab dem Jahre 1850 geprägten Münzen unter Schutz stellte und somit seine Tätigkeit und die seiner zahlreichen Nachahmer unterband.

Aus rein technischer Sicht könnte man die Produkte des Dr. Schmidt durchaus als Nachprägungen bezeichnen. Da sie aber nicht von staatlicher Stelle autorisiert worden sind, handelt es sich bei diesen Münzen nach heutiger Rechtslage um Fälschungen.

Quelle: germanycash.de

Die Firma "Reichs-Gold-Münze I. Hausmann und Co. KG" und der Prozeß gegen Dr. Schmidt und Frau Hausmann

Nach ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft entschlossen sich Dr. Schmidt und seine Schwester in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 1960 dazu, in Zukunft ihre Goldmünzen nicht mehr heimlich herzustellen und zu verkaufen, sondern ganz offiziell im Rahmen einer eigenen Firma. Aus diesem Grund ließen sie im Herbst 1960 die Firma "I. Hausmann und Co. KG" ins Handelsregister eintragen. In Fachzeitschriften für Juweliere wurde schon bald darauf Werbung für die Goldmünzen-Nachprägungen geschaltet und der Kauf der Münzen für Schmuckzwecke und als Kapitalanlage angeboten.

Eine Erhöhung der Produktion und sowie die Verbesserung der Prägequalität wurde durch den Kauf einer modernen automatischen Münzprägemaschine der Firma Schuler für etwa 40.000,-- DM im Jahre 1962 möglich. Massiv bewarben Dr. Schmidt und Frau Hausmann ihre Produkte nun auch in allgemeinen Tageszeitungen und Wochenschriften. Die Grundlage ihrer Preisgestaltung bildete der aktuelle Bankpreis, auf welchen bei Abnahme größerer Mengen gestaffelte Rabatte gewährt wurden. Ihre Münzen bezeichneten sie u.a. als "Original-Nachprägungen von Reichs-Gold-Münzen" und "Original Reichsgold-Nachprägungen". Dabei wurde durch Wortwahl und Gestaltung der Anzeigen bewußt ein möglichst offiziell wirkender Eindruck dieser Nachprägungen geschaffen. Dem eigentlichen Firmennamen "I. Hausmann und Co. KG" wurde stets die Etablissementsbezeichnung "Reichs-Gold-Münze" vorangestellt. Diese in Goldbuchstaben und alter Schnörkelschrift gehaltenen Worte verfehlten ihre Wirkung beim Publikum nicht. Selbst in der zeitgenössischen Presse wurde in Artikeln über die Firma des Dr. Schmidt diese meist als "Reichs-Gold-Münze" bezeichnet.

Bis zum Frühjahr 1963 produzierte Dr. Schmidt auf diese Weise vermutlich bis zu 100.000 Münzen und brachte sie anschließend in den Umlauf. Die im Goldmünzenhandel tätigen Banken verloren große Teile ihrer Kundschaft und litten unter dem enormen Preisdruck, welcher von den Rabatten der Firma "I. Hausmann und Co. KG" ausging. Die Produktion der Schmidtschen Goldstücke hatte in kurzer Zeit zu einem deutlichen Preisrückgang bei Reichsgoldmünzen geführt. Damit hatte Dr. Schmidt nicht nur den Goldmünzenmarkt in Turbulenzen versetzt, sondern auch dafür gesorgt, daß die Bevölkerung sich preiswert mit Gold in kleiner genormter Stückelung eindecken konnte. Aus diesem Grund sah das Bundesfinanzministerium bereits die Gefahr, daß sich mittels dieser massenhaft hergestellten Goldstücke eine private Parallelwährung etablieren könnte. Eine solche Goldwährung hätte nach Ansicht der Ministerialbeamten das Potential, in Notzeiten die Stabilität der Deutschen Mark zu gefährden, da man den Umlauf von Goldmünzen schlecht kontrollieren und diese nicht bei Bedarf abwerten kann. Politik und Geldwirtschaft hatten hier also ein gemeinsames Interesse, gegen die lukrative Nebentätigkeit des Augenarztes Dr. Schmidt vorzugehen. Hinzu kam, daß seine Tätigkeit bereits im Jahre 1963 viele Nachahmer gefunden hatte. Diese kopierten nun ihrerseits das "Geschäftsmodell" des Dr. Schmidt und boten selbstgemachte Reichsgoldmünzen als Nachprägungen zum Verkauf nahe des Spotpreises an.

Das einstmals einträgliche Geschäft der großen Banken mit dem Handel von Reichsgoldmünzen war in ernster Gefahr. Aus diesem Grund strengten diese mehrere Prozesse gegen den Augenarzt und seine Schwester an. Am 8. Mai 1963 begann vor dem Bonner Amtsgericht gegen beide ein entscheidender Strafprozeß. Zu seiner Verteidigung argumentierte Dr. Schmidt, daß die Banken selbst mit gefälschten und nachgeprägten Goldmünzen handeln würden. Bei von ihm und seinem Anwalt durchgeführten Testkäufen habe sich mehr als die Hälfte der von den Banken verkauften Reichsgoldmünzen als Fälschungen erwiesen. Das Amtsgericht folgte in wesentlichen Teilen nicht der Argumentation von Dr. Schmidt. Nach acht Verhandlungstagen wurden er und seine Schwester im Juni 1963 wegen gemeinschaftlichem Betrug und Verstoß gegen das Gesetz über unlauteren Wettbewerb zu je sechs Monaten Haft auf Bewährung sowie der Zahlung einer Geldstrafe von 12.000,-- DM verurteilt. Das Gericht begründete das Strafmaß mit dem Fälschen und Verkaufen von mindestens 90 Münzen aus der Produktion von Dr. Schmidt bis zum Ende des Jahres 1959, welche den geschädigten Banken nicht als "Nachprägungen" angeboten wurden. Des weiteren floß die aggressive und irreführende Werbung der Firma "I. Hausmann und Co. KG" in die Höhe der Bestrafung mit ein. Die eigentliche Tätigkeit der geschwisterlichen Firma blieb von dem Prozeß aber unberührt.

Dr. Schmidt gelang es, sich schon bald darauf an den Banken zu rächen. Er strengte im weiteren Verlauf des Jahres 1963 seinerseits Prozesse gegen zahlreiche Filialen einer deutschen Großbank und deren Mitarbeiter an. Grund war der Verkauf von Dukaten der k.u.k. Monarchie, welche in der Münze Österreich offiziell nachgeprägt, aber von der Bank nicht als solche Nachprägungen deklariert worden waren. In diesen Prozessen konnte sich Dr. Schmidt gegen diese Großbank durchsetzen, so daß als Folge auch alle anderen Geldinstitute in Deutschland gezwungen wurden, die Dukaten als Nachprägungen anzubieten. Dieser Sieg von "David" gegen "Goliath" brachte Dr. Schmidt bei vielen Zeitgenossen und auch in der Presse eine gewisse Sympathie ein.

Quelle: germanycash.de

Die Bilanz der Tätigkeit von Dr. Schmidt und I. Hausmann sowie deren Auswirkungen in der Gegenwart

Nach dem Prozeß vor dem Amtsbericht in Bonn im Jahre 1963 konnte Dr. Schmidt zunächst ohne größere Einschränkungen seine nachgemachten Goldmünzen herstellen und vertreiben. Im April des Jahres 1967 verbot das Bundesverwaltungsgericht die Nachprägung historischer und außer Kurs gesetzter Münzen. Dr. Schmidt klagte dagegen, bewirkte somit einen Aufschub und produzierte vorerst weiter. Erst am 1. Januar 1975 trat ein entsprechendes Gesetz in Kraft. Seitdem stehen alle ab dem Jahre 1850 geprägten Münzen unter Schutz. Doch Anfang der 1970er Jahre hatte sich das historische Zeitfenster für die "Geschäftsidee" des Dr. Schmidt ohnehin schon fast geschlossen. Mit der Prägung der ersten südafrikanischen Krügerrand-Münzen in den späten 1960er Jahren begann das Zeitalter der Bullionmünzen. Diese ermöglichten weltweit den Kauf von gemünztem Gold nahe des Spotpreises.

Am Prozeß und am Urteil gegen Dr. Schmidt und Frau Hausmann vom Juni 1963 ist erkennbar, daß einerseits von interessierter Seite eine große Motivation bestand, beiden eine Straftat nachzuweisen, sich dieses andererseits aber auf Grund der Gesetzeslage als sehr schwierig gestaltete. Was Dr. Schmidt nach Gründung der Firma "I. Hausmann und Co. KG" tat, war zu diesem Zeitpunkt nicht ausdrücklich verboten.

Es besteht wohl kein Zweifel daran, daß der Augenarzt mit seiner einträglichen Nebentätigkeit den existierenden Sammlermarkt für Reichsgoldmünzen zerstört hat. Doch es wäre der Situation nicht angemessen, ihn dafür allein verantwortlich zu machen - auch wenn dies heute oft so dargestellt wird. Spätesten seit Ende des Jahres 1960 müßte dem Gesetzgeber der rechtsfreie Raum bewußt gewesen sein, in welchem sich Dr. Schmidt bewegte. Bedeutende Numismatiker wie z.B. Kurt Jaeger hatten frühzeitig auf das Problem hingewiesen. Daß die politisch Verantwortlichen mehr als ein Jahrzehnt benötigten, um diese Gesetzeslücke zu schließen, kann man Dr. Schmidt nun wirklich nicht zum Vorwurf machen. Auch die im Goldmünzenhandel tätigen Banken haben ihren Teil zur Misere beigetragen. Ohne deren Bestreben, die Massenware der gängigen Reichsgoldmünzen zum Mehrfachen des Goldpreises zu verkaufen, was ihnen auf Grund ihrer damaligen de-facto-Monopolstellung auch gelang, wäre der Kölner Augenarzt vermutlich gar nicht erst auf seine ungewöhnliche Geschäftsidee gekommen. Des weiteren steht der Vorwurf von Dr. Schmidt und seinem Anwalt im Raum, daß die Banken angeblich ebenfalls von den damaligen Gegebenheiten profitierten und nicht die Situation als solche verändern, sondern lediglich den Konkurrenten Schmidt verdrängen wollten. Zwar wurde dieser Sichtweise vom Gericht widersprochen, allerdings auf Basis der Aussagen von Zeugen, welche im Dienste der Banken und somit in einem Abhängigkeitsverhältnis standen, was deren Glaubwürdigkeit aus Sicht des Gerichtes aber nicht einschränkte.
So haben wir es nicht zuletzt der Gier einiger Banker und der Unfähigkeit (oder Unwilligkeit?) der Politik zu verdanken, daß der Sammlermarkt für Goldmünzen aus der Kaiserzeit mit nachgemachten Stücken geflutet wurde.

Dr. Schmidt dürfte im Laufe seiner Schaffenszeit mehrere hunderttausend Goldstücke hergestellt haben. Hinzu kommen ungezählte Exemplare seiner Nachahmer sowie ebenso zahlenmäßig nicht bekannte ältere historische Fälschungen. Bedenkt man außerdem, daß bereits in der Zeit des Kaiserreiches ein beträchtlicher Teil der Goldmünzen für Schmuck und andere Zwecke eingeschmolzen wurde, eine vermutlich nicht unerhebliche Menge in den Wirren beider Weltkriege verlorenging sowie eine sehr große Anzahl dieser Münzen als Reparationszahlung Verwendung fand und anschließend ebenfalls im Schmelzofen verschwand, so wird ersichtlich, daß heute nur noch ein Bruchteil der ursprünglichen Auflage vorhanden sein kann. Dem stehen die zahlreichen Fälschungen mit einer Anzahl im vermutlich oberen sechsstelligen, vielleicht sogar im siebenstelligen Bereich gegenüber. Die Wahrscheinlichkeit, beim Kauf einer Reichsgoldmünze ein falsches Stück zu erhalten, ist daher recht hoch. Beim Erwerb einer Münze mit Massenauflage zu einem Preis nur wenig oberhalb des Goldwertes hält sich der Verlust für den Käufer in Grenzen - falls das nachgemachte einstige kaiserliche Zahlungsmittel aus 900er Gold besteht. Wer sich seltene Sammlerstücke ins Album stecken und eine spätere Enttäuschung ersparen möchte, wird um einen Einkauf beim Fachhändler und/oder eine vorherige Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen nicht herumkommen.

Quelle: germanycash.de

Weitere nützliche Informationen zur Schmidt-Hausmann Geschichte:

Spiegel-Artikel 1961: Arzt am Scheidewege
Spiegel-Artikel 1962: Falscher Wilhelm
Die Zeit-Artikel 1962: Das Gold-Hobby des Doktor Schmidt
Urteil seines Prozesses aus dem Jahre 1963: Urteil des Amtsgerichts Bonn
 
Zuletzt bearbeitet:
Dr. Schmidt dürfte im Laufe seiner Schaffenszeit mehrere hunderttausend Goldstücke hergestellt haben. Hinzu kommen ungezählte Exemplare seiner Nachahmer sowie ebenso zahlenmäßig nicht bekannte ältere historische Fälschungen. Bedenkt man außerdem, daß bereits in der Zeit des Kaiserreiches ein beträchtlicher Teil der Goldmünzen für Schmuck und andere Zwecke eingeschmolzen wurde, eine vermutlich nicht unerhebliche Menge in den Wirren beider Weltkriege verlorenging sowie eine sehr große Anzahl dieser Münzen als Reparationszahlung Verwendung fand und anschließend ebenfalls im Schmelzofen verschwand, so wird ersichtlich, daß heute nur noch ein Bruchteil der ursprünglichen Auflage vorhanden sein kann. Dem stehen die zahlreichen Fälschungen mit einer Anzahl im vermutlich oberen sechsstelligen, vielleicht sogar im siebenstelligen Bereich gegenüber. Die Wahrscheinlichkeit, beim Kauf einer Reichsgoldmünze ein falsches Stück zu erhalten, ist daher recht hoch. Beim Erwerb einer Münze mit Massenauflage zu einem Preis nur wenig oberhalb des Goldwertes hält sich der Verlust für den Käufer in Grenzen - falls das nachgemachte einstige kaiserliche Zahlungsmittel aus 900er Gold besteht. Wer sich seltene Sammlerstücke ins Album stecken und eine spätere Enttäuschung ersparen möchte, wird um einen Einkauf beim Fachhändler und/oder eine vorherige Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen nicht herumkommen.

Quelle: germanycash.de

Da nun die Generation, die damals die Münzen evtl. noch in der Entstehungszeit erworben hat, so langsam ausstirbt, kann man wohl auch davon ausgehen, dass noch mehr dieser Fälschungen auf den Markt kommt. Viele Erben werden wohl den "Münzschatz" der Vorfahren zu Geld machen. "Der Verlust hält sich in Grenzen", was aber, wenn man solche mutmaßlich gefälschten Münzen zu einem Goldhändler zum Ankauf bringt... kann man dann belangt werden wegen Verkaufs "falscher Münzen"? Eine 100 % Prüfung kann doch auch ein Münzhändler beim persönlichen Ankauf gar nicht vornehmen...?
 
Ein Goldhaendler interessiert sich nur fuer den Schmelzwert.
 
Aus einem alten Auktionskatalog (1964):

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Ich habe gerade in einem Newsletter einen Beitrag über "Wohlstand für alle: Die ersten 'Goldmünzen' nach Kriegsende" gefunden.
Den Link darf ich anscheinend nicht posten.
Darin geht es am Ende auch um die Schmidt-Hausmann-Fälschungen. Dokumentiert durch ein Foto von einem gewissen Kronerogøre. Vielleicht kennt ihn ja jemand in diesem Forum ;)
 
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