0 Euro Souvenirscheine Deutschland (XE)

Ich finde das trotzdem nicht OK das ein Herausgeber Fehldrucke auf den Markt bringt, ist ja ähnlich einer Monopolstellung.
Nur mal die Vorstellung, ein Herausgeber
ordert 200 Scheine ohne Punkt und den
Rest mit Punkt, schon habe ich eine Fehlprägung.
 
D.h wenn man den Fehldruck bemerkt,
z.B nach 200 Stück werden nochmal 5000
"normal" gedruckt. Was passiert mit den 200 zuvor ?
 
Wenn man den Fehldruck bemerkt wurde die gesamte Auflage (mind. 5.000 Stück) bereits gedruckt, geschnitten, nummeriert und ausgeliefert.
 
Also ja dann doch so eine Art Monopolstellung für den Herausgeber wenn er den Fehldruck bemerkt hat.
 
Ich finde es generell merkwürdig, dass ein Herausgeber im Fall einer Reklamation aufgrund eines Satzfehlers die Fehlauflage einfach behalten darf. Ich würde erwarten, dass er die Fehlauflage zurückgeben muss, um Ersatz zu erhalten. Um eben genau das zu vermeiden, was hier gerade mit dem Hinrichsen-Schein passiert. (Das ist kein Vorwurf an Hinrichsen, sondern an den Lizenzgeber.)

Ich finde es auch sehr merkwürdig, zumal es bei anderen Schein wie zum Beispiel bei Albrechtsburg Meissen oder Miniatur Wunderland Hamburg anscheinend nicht genauso ablief.
Aber Ok, wenn man es nötig hat Sammler so abzuzocken, dann ist es halt so.
Ich brauche den Schein mit einem Punkt weniger nicht wirklich, aber es wird bestimmt genug dumme geben, die diesen Preis hinblättern.
 
Also ja dann doch so eine Art Monopolstellung für den Herausgeber wenn er den Fehldruck bemerkt hat.
Ein Monopol hat ein Herausgeber ja sowieso immer.

Wenn ich länger darüber nachdenke, wird mir aber auch klar, dass das Thema generell nicht ganz einfach zu lösen ist. Man könnte zwar als Lizenzgeber sagen, nur wenn du alle 5.000 Stück zurückgibst, erhältst du auch 5.000 neue Scheine. Aber was macht man in den Fällen, wenn der Fehler gar nicht bemerkt wird bzw. erst nachdem schon 2.000 Stück verkauft wurden, wie bei Albrechtsburg Meißen z. B.?

Der Lizenzgeber könnte dann sagen, für 3.000 zurückgegebene Fehldrucke erhält der Herausgeber 3.000 korrigierte Exemplare. Aber genau diese Vorgehensweise öffnet eben die Tür für den Missbrauch. Denn selbst wenn ein Herausgeber den Fehler schon direkt bei Erhalt des Scheins bemerkt, könnte er immer noch auf die Idee kommen, z. B. 4.800 Scheine zurückzugeben und behaupten, 200 wären schon verkauft gewesen, als er den Fehler bemerkte. Dann erhält er 4.800 neue und kann die 200 Fehldrucke für viel Geld veräußern.

Deshalb ist aus meiner Sicht der einzige Schutz vor Missbrauch, dass man nur bei Rückgabe der gesamten 5.000 Stück einen korrigierten Nachdruck erhält. Dazu müsste man nur in die AGB schreiben, dass ein Schein bei Erhalt der Auflage geprüft werden muss, bevor er in den Verkauf geht, und dass jegliches Rückgaberecht erlischt, sobald der Verkauf begonnen hat. (Ob ein solcher Passus juristisch haltbar wäre, weiß ich allerdings nicht.)

Just my 2 cents.
 
Hab mir was gegönnt von Karls Erlebnis-Dorf von seinen eigenen Erdbeeren ne Marmelade soll angeblich sehr gut sein ich bin gespannt :). Und Scheine natürlich :)

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