Also ja dann doch so eine Art Monopolstellung für den Herausgeber wenn er den Fehldruck bemerkt hat.
Ein Monopol hat ein Herausgeber ja sowieso immer.
Wenn ich länger darüber nachdenke, wird mir aber auch klar, dass das Thema generell nicht ganz einfach zu lösen ist. Man könnte zwar als Lizenzgeber sagen, nur wenn du alle 5.000 Stück zurückgibst, erhältst du auch 5.000 neue Scheine. Aber was macht man in den Fällen, wenn der Fehler gar nicht bemerkt wird bzw. erst nachdem schon 2.000 Stück verkauft wurden, wie bei Albrechtsburg Meißen z. B.?
Der Lizenzgeber könnte dann sagen, für 3.000 zurückgegebene Fehldrucke erhält der Herausgeber 3.000 korrigierte Exemplare. Aber genau diese Vorgehensweise öffnet eben die Tür für den Missbrauch. Denn selbst wenn ein Herausgeber den Fehler schon direkt bei Erhalt des Scheins bemerkt, könnte er immer noch auf die Idee kommen, z. B. 4.800 Scheine zurückzugeben und behaupten, 200 wären schon verkauft gewesen, als er den Fehler bemerkte. Dann erhält er 4.800 neue und kann die 200 Fehldrucke für viel Geld veräußern.
Deshalb ist aus meiner Sicht der einzige Schutz vor Missbrauch, dass man nur bei Rückgabe der gesamten 5.000 Stück einen korrigierten Nachdruck erhält. Dazu müsste man nur in die AGB schreiben, dass ein Schein bei Erhalt der Auflage geprüft werden muss, bevor er in den Verkauf geht, und dass jegliches Rückgaberecht erlischt, sobald der Verkauf begonnen hat. (Ob ein solcher Passus juristisch haltbar wäre, weiß ich allerdings nicht.)
Just my 2 cents.