Goldpfennig
Na ja, vielleicht behalten solche vergoldeten Münzen ihren Status als gesetzliches Zahlungsmittel, aber dann sind sie unabhängig von Jhg./Mzz./Erhaltung numismatisch gesehen wertlos, also reduziert sich der zusätzliche Sammlerwert auf null.
Ob es sich bei dem Exemplar um Vergoldung oder eine echte (und entsprechend wertvolle, da seltene!) Messingplattierung handelt, lässt sich durch einen Blick auf den Rand feststellen; bei Vergoldung ist nur eine Farbe erkennbar, bei Messing gelb und grau. Dasselbe gilt bei der Unterschiedung von 2-Pf-Stücken aus reinem Kupfer (nur rot) oder Stahl mit Kupferplattierung (rot und grau).
Bei 1 Pf ist aber die Kapitalbindung glücklicherweise sehr gering; man kann solch einen Goldpfennig als Goldmark-Ersatz behalten.
Falls die Vergoldung aus echtem Blattgold besteht, dürfte der Pf vielleicht einen Metallwert von ca. 20 Pf haben; bei einer vergoldeten Mark sind es jedenfalls etwa 33 Pf.