10,- €uro Gold Vatikan

Hallo zusammen,

genau wie rufuszufall schreibt ist es,ich habe gestern in Frankfurt bei Zoll angerufen bei Herrn K. der bestätigte mir das mit den Gebühren,der Wert ist zur Vereinfachung auf Nov.2012 festgelegt. Er sitzt im Büro wo die Berechnung erfolgt.Aber es kann nach "Tagesform" auch den Wert des Vortages festlegt werden. Dann fällt Mwst. an. Aber er meinte wir kämen mir der Mwst. davon bei dieser Münze.
Der Steuerzahler die Mwst. die zuviel gezahlt wurde zurückfordern.

Ganz genau ;)
 
Hallo,

bei mir wurde heute die Goldmünze 10,- €uro Sedisvakanz

abgebucht mit KK bezahlt. ( vor drei Monaten bestellt ).

Das warten hat sich doch gelohnt keiner wird vergessen.

Nun bin ich mal gespannt bei der Lieferung wegen der Umsatzsteuer.

Oder hat sch jemand die Münze bekommen.


Habe ich vergessen.

Wie berechne ich dann die Umsatzsteuer bei 180% bzw.211% Aufschlag ??
 
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Hallo,

was musstest Du an Einkommensteuer bezahlen bei Briefträger ?


Wenn er fragt, ob die Münze schon angekomme sei, wird er selbst wohl noch keine erhalten haben - mit der logischen Folge: Er musste selbst noch keine EUSt. bezahlen und kann deswegen darüber keine Auskunft geben...
 
[...]Ich vermute allerdings daß der Zoll der Einfachheit halber die ganze Sendung als Sammlermünzen ansieht und dann mit 7% versteuert. Das ist dann falsch und ein Einspruch hat dann mehr als gute Chancen auf Erfolg.

Genau so ist es bei mir gekommen. Ich habe gestern die SV-Münzen erhalten und der Zoll hat auch für den Gold-10er 7 % EUSt. berechnet. Werde Widerspruch einlegen (mit Hinweis auf die vom BMF festgelegten 42.673 €/kg für das Jahr 2013).
 
Ich hole noch einmal diesen alten Thread hervor. Wie andere auch, hatte ich auch Einspruch gegen die Berechnung von 7% Einfuhrumsatzsteuer eingelegt.

Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht? Habt Ihr die Differenz erstattet bekommen?

Ich jedenfalls erhielt auf Nachfrage das angehängte Schreiben, das viel Blabla enthält, aber nur beiläufig auf das Wesentliche eingeht: Ich hätte die vereinfachte Berechnung mit dem fixen Goldwert vorher beantragen müssen! Dies ist in meinen Augen natürlich völliger Quatsch, zudem steht in dem Rundschreiben des BMF nichts davon drin. Von einer Liste der befreiten Goldmünzen wird auch nichts erwähnt; hat jemand diese zufälligerweise vorliegen?

Was würdet Ihr in meiner Situation jetzt machen? Hat jemand Ahnung?

Vorab schon einmal vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß

Numisfreak
 

Anhänge

  • HZA Frankfurt, 2014-09-25.pdf
    292,8 KB · Aufrufe: 626
Ich warte noch auf eine Erläuterung der damaligen Entscheidung (oder gar einen Einspruchsbescheid), bislang wurde mir nur der Eingang meines Einspruchs bestätigt sowie, dass es länger mit seiner Bearbeitung dauern könnte. Müsste mal schauen, wieviele Monate (!) das jetzt schon wieder her ist. Ist ja auch wirklich ein schwerer Sachverhalt: Die Tatsachen stehen fest und die Rechtslage scheint äußerst kompliziert zu sein! :rolleyes:
 
@Andreas
Schreib´, was du denkst: dass in dem Schreiben des BMF vom 3.12.2012 nicht steht, dass man das vorher beantragen sollte. Das lange Schreiben des HZA zeigt, dass die Berechnung zum aktuellen Goldpreis zu kompliziert ist. Und darum solltest du die "Kann-Vorschrift" mit dem Goldpreis von November 2012 beantragen.
 
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