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Heute hat das Landgericht Berlin sein Urteil verkündet:
Drei Haftstrafen für Goldmünzen-Diebstahl - ein Freispruch
Drei Haftstrafen für Goldmünzen-Diebstahl - ein Freispruch
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[...] Dieses Urteil für mich unverständlich .
10 Jahre nach Erwachsenenstrafrecht, da es sich um vorbestrafte Wiederholungstäter handelt, und direkt nach der Verhandlung abführen lassen in den Bau. Das wäre eine Ansage gewesen.Was für ein Urteil wäre denn für dich „verständlich“?
Bei der Straftat vor drei Jahren waren die Täter also 20 Jahre alt und damit "Heranwachsende", die je nach Einzelfall nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden können.Der Artikel oben verschweigt, das beide Brüder nach Jugenstrafrecht verurteilt wurden. Mit 23.
Wahrscheinlich Reifeverzögerung.
Der Artikel oben verschweigt, das beide Brüder nach Jugenstrafrecht verurteilt wurden.
Im Fall einer Verurteilung beantragten die Anwälte zweier Angeklagter hilfsweise, dass zumindest das Jugendstrafrecht angewandt werden solle. Dem wurde offenbar stattgegeben.
Hm, steht doch drin.
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