100 Kilo Maple Leaf in Berlin gestohlen.

Es entstand Millionenschaden , die Münze ist weg , die arab. Clans lachen sich kaputt , die Täter gelten bei dem niedrigen Strafmaß bei ihren Clan als " Helden " . Dieses Urteil für mich unverständlich .
 
Was für ein Urteil wäre denn für dich „verständlich“?
10 Jahre nach Erwachsenenstrafrecht, da es sich um vorbestrafte Wiederholungstäter handelt, und direkt nach der Verhandlung abführen lassen in den Bau. Das wäre eine Ansage gewesen.
Gut finde ich, dass die Abschöpfung initieert wurde, und 3,3 Mio eingezogen werden sollen. Selbst wenn sie wieder rauskommen, ist die goldene Rolex nicht mehr drin...
 
Der Artikel oben verschweigt, das beide Brüder nach Jugenstrafrecht verurteilt wurden. Mit 23.
Wahrscheinlich Reifeverzögerung. :confused:
 
Der Artikel oben verschweigt, das beide Brüder nach Jugenstrafrecht verurteilt wurden. Mit 23.
Wahrscheinlich Reifeverzögerung. :confused:
Bei der Straftat vor drei Jahren waren die Täter also 20 Jahre alt und damit "Heranwachsende", die je nach Einzelfall nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden können.

Heranwachsender ist in Deutschland nach § 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) jede Person, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat.

[…]

Die Entscheidung, ob ein Heranwachsender nach allgemeinem oder nach Jugendstrafrecht zu verurteilen ist, entscheidet der Jugendrichter, das Jugendschöffengericht oder die Jugendkammer als gesetzlicher Richter, die im Jugendstrafverfahren beteiligte Jugendgerichtshilfe nimmt zu dieser Frage zuvor Stellung.

Gröbere Entwicklungsmängel können Anlass zu der Prüfung geben, ob die
Schuldfähigkeit nach § 20 bzw. § 21 StGB ausgeschlossen oder vermindert ist.[2]

Verfahrensrechtliche Grundlage für eine
Altersbestimmung ist gegebenenfalls § 81a Strafprozessordnung (StPO).

Quelle: Heranwachsender – Wikipedia

Als Jugendschöffe erlebe ich, dass die Beurteilung nicht immer einfach ist und es sich die zuständigen Personen auch nicht leicht machen.
 
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