100 Kilo Maple Leaf in Berlin gestohlen.

Schönes deutsches Rechtssystem.

Wir haben doch immer mehr einen Täterschutz als Opferschutz. Sie sind nach der halben Zeit wieder draußen, wenn sie Ersttäter waren und haben damit ihre Position innerhalb der Familie gestärkt.

Die Täter erhalten milde bis gar keine Strafen und die Opfer gehen leer aus oder haben massig Einbußen.

Ich würde das Museum verklagen.

Wer leiht denn einem Museum da noch etwas?:wut:
 
Schönes deutsches Rechtssystem.
die Opfer gehen leer aus oder haben massig Einbußen.

Ich würde das Museum verklagen.

Wer leiht denn einem Museum da noch etwas?:wut:
In diesem Fall hat das Rechtssystem korrekt gehandelt. Die Versicherung muss nicht alles bezahlen, weil die Hauptschuld beim Museum lag. Die haben einen der Beteiligten als Wachmann eingestellt ohne diesen genauer auf kriminelle Verbindungen zu prüfen, hatten ein defektes Alarmsystem, was den Verantwortlichen lange bekannt war, aber man hat es typisch Berlin nicht repariert, weil "es ist ja nur ein Fenster in der Umkleide und dann noch nicht mal im Erdgeschoss, davon weiß ja keiner außer dem Personal, das Geld sparen wir ein".

Selbstverständlich kannn der Geschädigte für den Rest der Summe nun das Museum verklagen, und wird nach Verweis auf dieses Urteil vermutlich Recht bekommen.
 

Strafrechtlich ist der Fall nun rechtskräftig abgeschlossen. Die Revisionen zweier Angeklagter gegen das Urteil des LG Berlin hat der BGH bereits Ende Juni verworfen.

Hier die Pressemitteilung:

 

Im Zivilrechtsstreit hat der klagende Eigentümer in der Berufungsinstanz einen Teilerfolg errungen. Das Kammergericht hat das erstinstanzliche Urteil dahin geändert, dass dem Kläger von den eingeklagten 3,36 Mio. € ein Anspruch auf Zahlung von 1,26 Mio. € gegen die beklagte Versicherungsgesellschaft zustehe. Ob das Berufungsurteil bereits rechtskräftig ist, war im Internet nicht zu recherchieren.

Hier die Pressemitteilung:

 
Das war Leichtsinn seitens des Museums und war es im grünen Gewölbe nicht ähnlich?
 
Aus der zwischenzeitlich veröffentlichten BGH-Entscheidung ergibt sich, dass die Verurteilung eines Angeklagten (auch) auf der Aussage der damaligen Freundin beruhte, gegenüber welcher der Angeklagte selbstbelastende Angaben gemacht hatte. Nach einem Streit mit dem Angeklagten war die Freundin während der laufenden Hauptverhandlung vor dem LG Berlin zur Polizei gegangen und hat dort eine Aussage gemacht.

 
Nach einem Streit mit dem Angeklagten war die Freundin während der laufenden Hauptverhandlung vor dem LG Berlin zur Polizei gegangen und hat dort eine Aussage gemacht.
Ich grüße euch und insbesonders Leitwolf!
Da haben ihre Schutzengel eine Menge zu tun.
Hoffentlich werden die von der Justiz unterstützt;
aber mit ihrer Rücknahme, wird die keine große Lust dazu haben.
Mit besorgten Grüßen
Heinz-Rudolf
 
Zuletzt bearbeitet:
Kaum ist die Beziehung aus wird bei der Polizei gepetzt. Davor hat man billigend in Kauf genommen das Kulturgut womöglich beschädigt und auser Landes gebracht wurde. Einfach nur Ekelhaft ihr ganzes verhalten.
 
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