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Ob dies Gerichtsfest ist, da habe ich große Zweifel. Nur das ist diese Sache und den Ärger nicht wert.Das ist es, was mich wirklich stört.
Einerseits bestellt man verbindlich und muß der VfS die bestellten Münzen abnehmen.
Andererseits besteht seitens der VfS keine Lieferpflicht.
Diese kann nach belieben zuteilen, oder, wenn nicht wirtschaftlich, auch nicht ...