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Um den Gesetzestext ein wenig zu entwirren, hier mal eine kleine Lektion in deutscher Grammatik für alle:
Zum besseren Verständnis habe ich die einzelnen Satzteile farblich markiert. Originaltext (Auszug): "Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, ..."
Würde sich der blau markierte Teil auf den grünen und den roten Teil beziehen, dann müsste der Satz korrekterweise wie folgt lauten:
"Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder (wer) mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, die sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhalten, ..."
Somit bezieht sich der blaue Text also nur auf den grünen, nicht aber auf den roten. Das ausländische Staatsoberhaupt darf also keinesfalls beleidigt werden.
Was sagen die Juristen unter uns wann wurde dieser altväterlich anmutende Paragraph zum letzten Mal angewandt ?