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Es ist natürlich verboten, damit zu bezahlen, oder ein solches Stück heute neu anzufertigen. Das damalige Stück kann man aber durchaus verkaufen ohne in den Knast zu gehen, wenn man es korrekt beschreibt als das was es ist, nämlich kein Zahlungsmittel im Wert von 10 Euro...Hallo, das ist/war eine Medaille zu einem Zeipunkt, als es den Euro als Bargeld noch nicht gab.
Ich denke, dass es jetzt eigentlich als Falschgeld anzusehen sein müsste, da der Euro (bzw. die Bezeichnung "Euro") ein gesetzliches Barzahlungsmittel ist? Man darf nämlich nicht selbst einfach so eine Gepräge herstellen, welches den Wert und die Bezeichnung eines aktuell gesetzlich gültigen Zahlungsmittel darstellt (?) - siehe dazu auch die Problematik der Veränderung von gültigen Kursmünzen zum Beispiel durch colorieren.
Dh: Zum seinerzeitigen Ausgabezeitpunkt durfte man es (als Medaille) verbreiten, nach dem 1.1.2002 dürfte es eigentlich nicht mehr verbreitet werden?
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