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Hallo, ich habe einmal eine Frage zum §11 des Münzgesetz.
In diesem ist eigentlich der Umgang , mit außer Kurs gesetzten Münzen geregelt.
Anscheinend hält sich aber bei X-Bay und Co , fast keiner daran.
Ist das Gesetz der der Dt. Bundesbank bindend, oder ehr eine allgemeine Vorgabe/Verordnung?
Gibt es bei einem Missachten des §11 , eine strafrechtliche Verfolgung?
In diesem ist eigentlich der Umgang , mit außer Kurs gesetzten Münzen geregelt.
Anscheinend hält sich aber bei X-Bay und Co , fast keiner daran.
Ist das Gesetz der der Dt. Bundesbank bindend, oder ehr eine allgemeine Vorgabe/Verordnung?
Gibt es bei einem Missachten des §11 , eine strafrechtliche Verfolgung?