(158) Gratianus: Bilder- und Diskussionsfaden

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Flavius Gratianus

geboren: 359 n.Chr.
gestorben: 383 n.Chr.
Regierungszeit: Mitkaiser seines Vaters von 367 bis 375 n.Chr. und Kaiser des westlichen Teils des römischen Reiches von 375 bis 383 n.Chr.

Kurzbiographie:
Gratian wurde bereits im Jahr 367 als Achtjähriger von seinem Vater, dem Kaiser Valentinianus I., zum Mitregenten ernannt. Nach dem Tod seines Vaters im Jahr 375 übernahm er die Regentschaft im westlichen Teil des römischen Reiches. Die Mitregentschaft seines Halbbruder Valentinanus II., der von einem germanischen Heermeister ebenfalls zum Kaiser ausgerufen worden war, erkannte er an.

Gratian residierte überwiegend in Trier und setzte die Politik seines Vaters, die darauf ausgerichtet war, die Rheingrenzen zu sichern, fort. Er baute hierbei insbesondere auf germanische Truppen, mit denen er 387 erfolgreich gegen die vordringenden Alamannen vorgehen konnte. Die große Schlacht gegen die Alamannen im Jahr 378, die in der Nähe von Colmar stattfand, war der letzte Rheinübergang mit Vordringen auf germanisches Gebiet eines römischen Kaisers.

Nachdem sein Onkel und Kaiser des östlichen Reichsteiles, Valens, 378 in einer Schlacht gegen die Goten getötet worden war, ernannte Gratian 379 Theodosius I. zum Mitregenten für den Osten des Reiches. Valens sah sich überfordert, als alleiniger Kaiser das gesamte Imperium regieren zu können.

Im Frühjahr 383 brach unter römischen Truppen in Großbritannien ein Aufstand aus, der sich rasch auf die Provinz Gallien ausbreitete. Gratian, der sich zu dieser Zeit in Oberitalien aufhielt, zog mit einem Heer den Aufständischen unter der Führung des Magnus Maximus entgegen. Nachdem es in der Nähe von Paris zu kleineren Scharmützeln gekommen war, versagten die Truppen Gratian die weitere Gefolgschaft. Er wurde in Lyon auf der Flucht ergriffen, ermordet und sein abgeschlagener Kopf zur Schau gestellt.

Zusammen mit Theodosius I. erhob er das Christentum zur Staatsreligion. 383 erklärte er per Gesetz die Apotasie (Abfall vom Glauben) zu einem vom Staat zu verfolgenden Verbrechen.

Quellen:
- Wikipedia
 
Gratianus
Follis

RIC: 15c
Kampmann: 158.40
Prägestätte: Siscia
Revers: SECURITAS REI PUBLICAE
 

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Solidus Gratian 375-383, Trier, 3. Offizin, 4,48g, Ref : C 39, RIC 49b, Dep. 45/2.
 

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