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Behalten darf mann es mit sicherheit nicht ...
Wenn ich Dich recht verstanden habe, dann macht sich jeder Sammler strafbar, der Fälschungen zufällig aus dem Umlauf gefischt hat und diese nicht an die Behörden übergibt, sondern sie sich in sein Münzalbum steckt. Gibt es einen gesetzlichen Paragraphen, der exakt diesen Fall regelt?
Sowohl der Kauf als auch der Verkauf von Fälschgeld von gültigen Zahlungsmitteln ist verboten und entspricht dem Begriff "in Verkehr bringen" ...
Der Kauf ist doch mit Sicherheit kein "in Verkehr bringen". Eigentlich wird die Münze ja dadurch sogar aus dem Verkehr gezogen.
Inverkehrbringen ? Wikipedia
Liebe Grüße
...sofern er von der Falschheit der Münze vor dem Verkauf wusste. ...
Es wird egal sein, ob er davon wusste oder nicht, denn soweit ich weiß schützt Unwissenheit nicht vor Strafe!
Wobei der Unterschied zwischen Strafe und Schadenersatz zu beachten ist.
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