2 € -Fälschung

epapeter

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Ich habe bei ebay eine Fälschng erworben , war als Variante angeboten , nun hat die Bundesbank Anzeige erstattet und die Polizei will die Münze von mir haben , wer hat das schon erlebt ? gruss p
 
Nach meinem Rechtverständniss ist dieses Stück Metall dein Eigentum.

Es gibt kein Gesetz was Ottonormalbürger zur Abgabe von Fälschungen zwingt, lediglich das Inverkehrbringen ist Verboten.

Ob der Verkauf ein Inverkehrbringen darstellt, kann ich nicht beurteilen.

Was steht den in der Anzeige?
War es das Italienische Stück?
 
Sowohl der Kauf als auch der Verkauf von Fälschgeld von gültigen Zahlungsmitteln ist verboten und entspricht dem Begriff "in Verkehr bringen" ...

Mann könnte Strafrei wegkommen, wenn mann glaubhaft nachweisen kann das mann vor dem Erwerb keine Ahnung von der Falschheit hatte.
Also wenn in der ebay Beschreibung nichts von Fälschung steht !

Behalten darf mann es mit sicherheit nicht ... wie die Rechtslage bei nicht mehr gültigen Zahlungsmitteln aussieht, weiss ich nicht !

Die Münze wirst Du wohl oder übel abgeben müssen ... und um deinen Schadensersatz wirst du dich wohl auch selbst kümmern müssen.
Weder die BB noch die PO werden dir den Schaden ersetzen.

Daher würde ich zuerst den Verkäufer um Schadensersatz "bitten",
bevor ich einen Anwalt einschalten würde.

PS: DAS IST KEINE RECHTSBERATUNG !

Viel Glück ...

Marcus
 
...
Behalten darf mann es mit sicherheit nicht ...

Wenn ich Dich recht verstanden habe, dann macht sich jeder Sammler strafbar, der Fälschungen zufällig aus dem Umlauf gefischt hat und diese nicht an die Behörden übergibt, sondern sie sich in sein Münzalbum steckt. Gibt es einen gesetzlichen Paragraphen, der exakt diesen Fall regelt?
 
Wenn ich Dich recht verstanden habe, dann macht sich jeder Sammler strafbar, der Fälschungen zufällig aus dem Umlauf gefischt hat und diese nicht an die Behörden übergibt, sondern sie sich in sein Münzalbum steckt. Gibt es einen gesetzlichen Paragraphen, der exakt diesen Fall regelt?

Gibt es nicht.
Anubix meint sicher in diesem speziellen Fall, wo die Fälschung Erworben wurde.
Wobei mir unklar ist mit welcher Begründung der Staat mir mein redlich erworbenes Eigentum streitig machen will.
 
Der Kauf ist doch mit Sicherheit kein "in Verkehr bringen". Eigentlich wird die Münze ja dadurch sogar aus dem Verkehr gezogen.

Inverkehrbringen ? Wikipedia

Liebe Grüße

So wie ich das sehe, hat sich bei dem Erwerb einer gefälschten Münze zumindest der Verkäufer strafbar gemacht, sofern er von der Falschheit der Münze vor dem Verkauf wusste. "Inverkehrgebracht" hat er die Münze auf jeden Fall, denn er kann ja nicht wissen, was der Käufer damit machen wird, z. B. beim Bäcker damit bezahlen.
 
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