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Naja, Strafe bekommt er vom Staat dafür - Schadensersatz an den Käufer
Und Strafe nur wenn er nicht unwissend war.
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Naja, Strafe bekommt er vom Staat dafür - Schadensersatz an den Käufer
Es muss nicht unbedingt die Bundesbank sein, es reicht auch ein übereifriges Forumsmitglied hier.Warst du bei der Bundesbank zur Echtheitsprüfung? Weil dass die Bundesbank bei Ebay nach Fälschungen stöbert wäre mir neu.
Warst du bei der Bundesbank zur Echtheitsprüfung? Weil dass die Bundesbank bei Ebay nach Fälschungen stöbert wäre mir neu.
Wenn du die Münze bei der BuBa vorgelegt hast, haben die sogar recht (aber dann hätten die die gleich Einkassiert).
Deutsche Bundesbank - Browser-Empfehlung
§ 36 Anhalten von Falschgeld sowie unbefugt ausgegebenen Geldzeichen und Schuldverschreibungen
1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf § 36
(1) Die Deutsche Bundesbank, Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne von § 35 genannten Art unverzüglich anzuhalten. Dem Betroffenen ist eine Empfangsbescheinigung zu erteilen.
(2) Falschgeld und Gegenstände der in § Kreditwesengesetzes haben der Deutschen Bundesbank hiervon Mitteilung zu machen.
(3) Als Falschgeld verdächtige Banknoten und Münzen sind unverzüglich der Deutschen Bundesbank zur Prüfung vorzulegen. Stellt diese die Unechtheit der Banknoten oder Münzen fest, so übersendet sie das Falschgeld mit einem Gutachten der Polizei und benachrichtigt das anhaltende Kreditinstitut und Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne von § Kreditwesengesetzes.
(4) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 Falschgeld oder einen dort genannten Gegenstand nicht oder nicht rechtzeitig anhält oder nicht oder nicht rechtzeitig übersendet oder
2. entgegen Absatz 3 Satz 1 eine Banknote oder Münze nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt.
(5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Euro geahndet werden.
(6) Verwaltungsbehörde im Sinne des § Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Deutsche Bundesbank.
Das glaub ich so nicht.......... .Falschgeld muss zur Polizei bzw. zur Prüfung zur Bank gebracht werden, es ist schließlich ein Indiez, Beweismittel in einer Strafsache, die der Staat gegen Unbekannt stellt.
Wer wissentlich also Falschgeld behält macht sich nun mal Strafbar.
Mann kann übrigens nicht rechtmässiger Eigentümer von Falschgeld werden ... also auch die Tatsache das mann es "bezahlt" oder als Wechselgeld erhalten hat, ändert an der Sache nichts.
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Starfbar ist also : Die Herstellung, die Verbreitung und der Besitz !
Wobei mann bei einer Anklage im Fall der Verbreitung und des Besitzes sicher straffrei ausgeht (bzw. das verfahren eingestellt wird) wenn klar wird das der Angeklagte unwissentlich gehandelt hat. Dies wird sicher von Fall zu Fall anders liegen ... generll Schutz unwissenheit jedoch nicht vor Strafe.
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