2-€-Komplett-Ronden mit Randschrift, aber sonst unbeprägt

numisfreund

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Wie soeben gesehen bietet ein Münzhändler aus Norddeutschland online 100 Stück 2-€-Ronden (Ring mit Pille) mit österreichischer Randschrift, aber ansonsten unbeprägt, zu einem saftigen Preis an.

Diese Münzen dürften meiner Meinung nach kein amtliches Zahlungsmittel sein. Trotzdem könnten sie vermutlich von Automaten angenommen werden.

Wie ist die rechtliche Seite des "In-den-Verkehr-Bringens" zu bewerten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Moin,

nach dem Aufrollen der Randschrift handelt es sich in Deutschland bereits um Zahlungsmittel.

Deshalb wird in den deutschen Prägestätten das Aufrollen grundsätzlich auch in Eigenregie durchgeführt und nicht von der Industrie.

In Österreich mag die gesetzliche Lage aber anders aussehen. Soweit mir bekannt, bekommt die Münze Österreich die Ronden bereits gerändelt angeliefert.

Beste Grüße
michel008
 
Wie ist die rechtliche Seite des "In-den-Verkehr-Bringens" zu bewerten?
Zu dieser Frage kann ich nichts beitragen, stelle mir aber die Frage, wie ist die rechtliche Seite des "Verlassen-der-Ronden-aus-der-Prägeanstalt"?
 
Danke für die Klarstellung, @michel008.

Da ist wohl auf dem Transport zur österreichischen Prägestätte etwas "verlorengegangen" ...
 
Die österreichischen Ronden findet man ziemlich oft. Alle paar Tage wird sowas angeboten.

Häufiger werden nur die Ronden 2**2** angeboten. Auch bei deiesen Stücken liegt der Verdacht nahe, dass auch diese als Komplettronde mit Randverzierung geliefert werden.

Wie michel008 schon richtig gesagt hat ist es in Deutschland mit anbringen der Randschrift ein Zahlungsmittel. Die Höhe des Nominalwerts bestimmt dann die aufgeprägte Angabe. Nur als Beispiel: Wenn auf einer deutschen 2€ Ronde mit Randschrift, 5 Cent aufgeprägt wären (!nur ein Beispiel!), wäre der Nominalwert offiziell 5 Cent.

Ich wünsche euch allen frohe Ostern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die österreichischen Ronden findet man ziemlich oft. Alle paar Tage wird sowas angeboten.

Häufiger werden nur die Ronden 2**2** angeboten. Auch bei deiesen Stücken liegt der Verdacht nahe, dass auch diese als Komplettronde mit Randverzierung geliefert werden.

Wie michel008 schon richtig gesagt hat ist es in Deutschland mit anbringen der Randschrift ein Zahlungsmittel. Die Höhe des Nominalwerts bestimmt dann die aufgeprägte Angabe. Nur als Beispiel: Wenn auf einer deutschen 2€ Ronde mit Randschrift 5 Cent aufgeprägt wären (!nur ein Beispiel!), wäre der Nominalwert offiziell 5 Cent.

Ich wünsche euch allen frohe Ostern.


Und wenn ich mir n ganzes Paket von den eigentlichen 2€ Ronden mit geprägter Randschrift kaufe, ne Prägemaschine baue und 100€ drauf präge, könte ich die für je 100€ bei der BuBa tauschen?
Mag ja in der Theorie gehen aber ich glaub das würde mir keiner tauschen. Im Gegenteil. Da würdw wohl schneller die Poliezi vor der BuBa stehen als ich die Stücke wieder einpacken kann. Aber rein rechtlich gesehen wäre ich im Recht - oder muss der aufgrpägte Wert auch von offizieller Seite erledigt werden?
 
nach dem Aufrollen der Randschrift handelt es sich in Deutschland bereits um Zahlungsmittel.

Ernsthaft? Das überrascht mich jetzt ehrlich gesagt, denn bei den deutschen Zweiern ist ja auch in der Randschrift das Nominal nicht vorhanden. Bei Ländern, welche in der Randschrift "2 EURO" stehen haben, macht das durchaus Sinn. Aber dass das bei den deutschen Zweiern auch so sein soll, wundert mich. Worauf begründet sich diese Tatsache, dass es dann bereits als Zahlungsmittel gilt? Das gibt es doch bestimmt irgendwo schriftlich.
 
Da stellen sich einige interessante Fragen, zum Beispiel:
- Wieviel ist eine Ronde mit Randschrift im Zahlungsverkehr wert, wenn kein Nominal draufsteht?
- Sind in Deutschland auch Ronden mit Randschrift anderer Euro-Länder gültige Zahlungsmittel?
- Ist z. B. auch ein Monometall-Ronde aus dem Ringmaterial mit Randschrift ein gültiges Zahlungsmittel (hat ja technisch andere Eigenschaften wie eine Bimetall-Ronde)?
 
Technisch gesehen wird der größte Teil der unbeprägten Ronden eh von den meisten Zählmaschinen und Automaten als echte Münzen erkannt werden. Besonders die 1,2,5 Cent und 2 Euro tauchen immer mal wieder im Umlauf auf. Fast alle Münzen werden bei den Banken ja eh nur noch maschinell gezählt und nicht mehr in Augenschein genommen. Und auch vielen Verkäufern und Angestellten wird das Fehlen einer Prägung sicher nicht auffallen oder sie würden sich zumindest keine weiteren Gedanken darüber machen.
Daher können viele diese Stücke unabhängig von rechtlichen Status de facto unbemerkt zirkulieren.
 
Ernsthaft? Das überrascht mich jetzt ehrlich gesagt, denn bei den deutschen Zweiern ist ja auch in der Randschrift das Nominal nicht vorhanden. Bei Ländern, welche in der Randschrift "2 EURO" stehen haben, macht das durchaus Sinn. Aber dass das bei den deutschen Zweiern auch so sein soll, wundert mich. Worauf begründet sich diese Tatsache, dass es dann bereits als Zahlungsmittel gilt? Das gibt es doch bestimmt irgendwo schriftlich.
Ich habe das in einem Artikel in einer Münzzeitschrift über die Herstellung von Euro-Münzen gelesen. Leider finde ich ihn nicht mehr. Nichtsdestotrotz muss der Autor diese Information ja auch von originaler Quelle bezogen haben. Es wäre sinnvoll dazu das Bundesfinanzministerium anzuschreiben. Im Bundesgesetzblatt habe ich auf die Schnelle nichts belegbares finden können.
 
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