Wie soeben gesehen bietet ein Münzhändler aus Norddeutschland online 100 Stück 2-€-Ronden (Ring mit Pille) mit österreichischer Randschrift, aber ansonsten unbeprägt, zu einem saftigen Preis an.
Diese Münzen dürften meiner Meinung nach kein amtliches Zahlungsmittel sein. Trotzdem könnten sie vermutlich von Automaten angenommen werden.
Wie ist die rechtliche Seite des "In-den-Verkehr-Bringens" zu bewerten?
Diese Münzen dürften meiner Meinung nach kein amtliches Zahlungsmittel sein. Trotzdem könnten sie vermutlich von Automaten angenommen werden.
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