- Registriert
- 07.11.2003
- Beiträge
- 13.382
- Punkte Reaktionen
- 8.382
Bei den Münzen die geltendes Zahlungsmittel sind in der gesamten EU Mitgliedsstaaten wird kein Zoll erhoben.
Wo hast Du denn das her - das ist doch völlig falsch.
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Bei den Münzen die geltendes Zahlungsmittel sind in der gesamten EU Mitgliedsstaaten wird kein Zoll erhoben.
Wo hast Du denn das her - das ist doch völlig falsch.
Wie ist es dann richtig ?
Gültige Zahlungsmittel sind nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie zum Nominal verkauft werden.
Nun verstehe ich den Zoll nicht mehr das bei den KMS kein Zoll erhoben wird sondren der grüne Zettel aufgeklebt wird.Dann können wir noch in der Sache von Glück reden.
Oder sind die nur fixiert auf die etwas größern Pakete der kleinen Münzsammlers?
Gruß
Andreas
Wenn ich mich nicht täusche, gilt dabei eine Freigrenze von 22 Euro. Bei einem Preis von 18,- Euro des VA ist man somit darunter und zahlt keine EUSt.
Grüße
Nein, das stimmt so nicht. Bisher wurde EUst. unter 5 Euro nicht erhoben, hieße incl. Versandkosten unter 71 Euro RECHNUNGSSUMME. Man mag mich korrigieren !
Fakt ist doch, dass es da wohl beim Zoll in Frankfurt nicht immer nach Vorschrift gearbeitet wird. Das sieht man ja an den Antworten und den verschiedenen grünen Klebezetteln, welche den Briefen oder Paketen aufgedrückt werden. Mal befreit, mal nicht.
Mir ist aufgefallen, dass bei mir, seit einem Rechtsstreit mit dem Zoll (ich habe den Streit verloren) keinerlei Steuer mehr erhoben wurde. Meine Sendungen tragen nun immer den grünen Zettel mit unterschiedlichen Gründen der Befreiung.
Gegenstand meiner Klage gegen den Zoll war damals, dass ich auch auf eine 2-Euro-Gedenkmünze + Numisbrief aus dem Vatikan Umsatzsteuer bezahlen sollte. Dabei sollte ich also Einfuhrsteuer in Höhe der Gesamtsumme meiner Bestellung zahlen. Das war dann auch die Verpackung, Frankierung und die Münzen inbegriffen. Dagegen habe ich Protest eingelegt und gefordert, dass der Nominalwert der kursgültigen Münzen, herausgerechnet wird. Dieses wurde abgelehnt. Und man blieb dabei.
Meine Klage bei der Europäischen Kommission in Brüssel wurde zwar mit Verwunderung aufgenommen, doch dann auch abgelehnt. Man berief sich schließlich auf eine Richtlinie der EWG von 1983!
Eine weitere Begründung war: Auch eine 2-Euro-Münze ist eine Ware!!!
Auf alle Fälle sind es keine Zollgebühren die verlangt werden sondern es handelt sich um Umsatzsteuer.
Aber so richtig scheint da wohl keiner mehr durchzusehen. Interessant war damals auch, dass ich mich nach dem Streit mit dem Zollamt, zuständigkeitshalber an die Europäische Kommission, Vertretung der Bundesrepublik in Berlin gewendet hatte. Dort hatte man sich dann drei Monate Zeit gelassen um mir dann mitzuteilen, dass diese Angelegenheit nicht in Deutschland geklärt werden kann. Meine Klage ging dann nach dreimonatiger Prüfung direkt nach Brüssel und wurde dort wie schon erwähnt, abgelehnt.
So, nun darf gelacht werden! Viele Grüße von epareiner
Sicherlich gibt es Seiten im Internet, die es mit Werbung übertreiben. Dieses Seite gehört nicht dazu!
Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Ihren Adblocker zu deaktivieren. Danke!