Kunde ausdrücklich darauf besteht, einen UNVERSICHERTEN Versand in Anspruch zu nehmen und AUSDRÜCKLICH zusagt, selber das Versandrisiko zu tragen, hebelt das BGB/HGB aus.
Aber das dürfte hier nicht der Fall gewesen sein.
Deswegen gilt: Wer als gewerblicher Händler in Ebay überhaupt etwas unversichert verschickt, geht ein ganz schönes Risiko ein.
Abgesehen davon, dass ich eh nicht verstehen kann, wo der Sinn liegen soll, 2-Euro-Stücke für 2 Euro abzüglich ebay-Gebühren zu verkaufen...
... aber vielleicht bin ich dazu noch zu klein.
WAS WIR ABER AUF JEDEN FALL AUSSCHLIESSEN WOLLEN, ist doch wohl, dass Herr Grothe absichtlich um 2-Euro betrogen hat. So schlimm wird seine finanzielle Lage ja nun doch nicht sein...
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Es war einfach nur unklug, den unversicherten Versand anzubieten.