[...]Hierzu hat der BGH die Auffassung vertreten, auch das sei ein Inverkehrbringen, was nicht so ganz unzweifelhaft ist, da die Stücke ja gerade nicht im (Zahlungs-)Verkehr landen sollten.[...]
Hier vertrete ich aber auch die Meinung des BGH. Auf wenn eine Münze nur einer einzelnen Person gegeben wird, wurde sie in den Verkehr gebracht. Umgekehrt gibt es ja auch genügend Sammler, die Münzen für ihr Album aus dem "Umlauf" wieder herausfischen.
Das ist natürlich sehr wahr. Bei soetwas lehne ich mich im Geiste immer entspannt zurück und lasse den Dingen seinen Lauf.Märkte machen, was sie wollen, nicht nur an der Börse
Beste Grüße,
JPN