7.11.2018 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 401/5
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2018/C 401/06)
Nationale Seite der von Belgien neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen. (1) Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.
Ausgabestaat: Belgien
Anlass: 50. Jahrestag des Starts des Forschungssatelliten ESRO 2B
Beschreibung des Münzmotivs: Das Münzmotiv zeigt den Forschungssatelliten ESRO 2B, den ersten erfolgreichen Satellit der Europäischen Weltraumforschungsorganisation, der im Mai 1968 auf seine Umlaufbahn um den Planeten Erde gebracht wurde. Aufgabe von ESRO 2B, später auch „IRIS" (International Radiation Investigation Satellite) genannt, war die Beobachtung der Sonnenstrahlen, der kosmischen Strahlung und der Strahlungsgürtel der Erde.
Am unteren Rand befinden sich zum einen das Münzzeichen der Königlichen Niederländischen Münze in Utrecht (der Merkurstab) und zum anderen das belgische Münzmeisterzeichen, das Wappen der Gemeinde Herzele, der Ländercode BE sowie die Initialen des Münzdesigners Luc Luycx, LL.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Prägeauflage: 260 000
Ausgabedatum: Oktober 2018
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOC_2018_401_R_0006&from=DE