DE Amtsblatt der Europäischen Union C 53/6 17.2.2020
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen (2020/C 53/06)
Nationale Seite der von Italien neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen.(1) Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009(2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv.
Ausgabestaat: Italien
Anlass: 80. Jahrestag der Gründung des „Corpo Nazionale dei Vigili del Fuoco" (nationale Feuerwehr)
Beschreibung des Münzmotivs: In der Mitte des Münzmotivs ist das Emblem der nationalen Feuerwehr Italiens abgebildet. Links des Emblems steht „RI" als Kürzel der Italienischen Republik und rechts das Ausgabejahr der Münze „2020" sowie „R" als Zeichen der Münze von Rom. Unter dem Emblem finden sich mit den Buchstaben „LDS" die Initialen der Münzgestalterin Luciana De Simoni und darüber kreisförmig der Schriftzug „CORPO NAZIONALE DEI VIGILI DEL FUOCO". Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Geschätzte Prägeauflage: 3 000 000
Ausgabedatum: Januar 2020
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOC_2020_053_R_0006&from=DE
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen (2020/C 53/06)
Nationale Seite der von Italien neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen.(1) Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009(2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv.
Ausgabestaat: Italien
Anlass: 80. Jahrestag der Gründung des „Corpo Nazionale dei Vigili del Fuoco" (nationale Feuerwehr)
Beschreibung des Münzmotivs: In der Mitte des Münzmotivs ist das Emblem der nationalen Feuerwehr Italiens abgebildet. Links des Emblems steht „RI" als Kürzel der Italienischen Republik und rechts das Ausgabejahr der Münze „2020" sowie „R" als Zeichen der Münze von Rom. Unter dem Emblem finden sich mit den Buchstaben „LDS" die Initialen der Münzgestalterin Luciana De Simoni und darüber kreisförmig der Schriftzug „CORPO NAZIONALE DEI VIGILI DEL FUOCO". Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Geschätzte Prägeauflage: 3 000 000
Ausgabedatum: Januar 2020
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOC_2020_053_R_0006&from=DE