Hintergrundwissen:
Charta der Vereinten Nationen
Die
Charta der Vereinten Nationen (von
Charta, Aussprache [
ˈkarta…]), in
Österreich Satzung der Vereinten Nationen, ist der Gründungsvertrag und damit die „
Verfassung“ der
Vereinten Nationen (UN). Sie enthält auch das
Statut des Internationalen Gerichtshofs als Bestandteil. Sie wurde am 26. Juni 1945 durch 50 der 51 Gründungsmitglieder in
San Francisco unterzeichnet. Wegen noch nicht abgeschlossener Regierungsbildung in
Polen wurde für dieses Land im Dokument ein Freiraum gelassen. Die zugehörige Unterschrift wurde am 15. Oktober 1945 geleistet, wodurch Polen zum 51. Gründungsmitglied wurde.
[1] Die Charta trat am 24. Oktober 1945 in Kraft,
[2] nachdem sie von den damals fünf ständigen Mitgliedern des
Sicherheitsrates (
Frankreich,
Sowjetunion (seit 1991 die
Russische Föderation), China (von 1945 bis 1971 repräsentiert durch die
Republik China, seit 1971 repräsentiert durch die
Volksrepublik China),
Vereinigtes Königreich,
Vereinigte Staaten von Amerika) sowie der Mehrheit der anderen Unterzeichner ratifiziert worden war.
Die Charta als
völkerrechtlicher Vertrag bindet alle Mitglieder aufgrund der entsprechenden Bestimmungen des Völkerrechts. Änderungen der Charta erfordern eine
Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Generalversammlung, darunter die Zustimmung aller fünf
UNO-Vetomächte.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde das
Gesetz zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen am 6. Juni 1973 von Bundespräsident
Gustav Heinemann unterzeichnet. Der Beitritt beider deutscher Staaten erfolgte am 18. September 1973.
[3]
Die Charta wurde wesentlich von
Immanuel Kants Schrift
Zum ewigen Frieden inspiriert.
[4]
[…]
Quelle und mehr: Charta der Vereinten Nationen – Wikipedia
>>> Luxemburg trat am 24.10.1945 bei.
Quelle: Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen – Wikipedia