Im
"Gesetz über die Änderung währungsrechtlicher Vorschriften infolge der Einführung des Euro-Bargeldes (drittes Euro-Einführungsgesetz - Drittes EuroEG)"
vom 16.12.1999 steht u.a. folgendes:
Artikel 2 Münzgesetz (MünzG)
§4
Die Bundesregierung bestimmt die Gestaltung der nationalen Münzseite der deutschen Euro-Münzen ...
§5
Die Bundesregierung bestimmt die Nennwerte und die Gestaltung ... der deutschen Gedenkmünzen ....
Quelle: Bundesgesetzblatt online
Leider kann der Gesetzestext aus urheberrechtlichen Gründen nicht komplett hierhin kopiert werden, daher hier nur der
Link.
Eine bessere Quelle mit expliziter Nennung des "Adlers" habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. Aber obige Ausführungen sind denke ich im Sinne der Frage eindeutig.
Natürlich kann die Bundesregierung irgendwann die Bestimmung zur Gestaltung der Münzen ändern, aber an dem Hoheitszeichen Deutschlands, dem deutschen Wappentier, dem
Bundesadler, wird man so schnell nicht vorbeikommen.
EDIT: Ohne das abwürgen zu wollen ...: Wir driften gemeinsam immer mehr vom eigentlichen Threadthema ab ...