2CC-Serie Luxemburg "Die Dynastie der Großherzöge"

Ob links, ob rechts, ob zusätzliches Bildchen oder nicht - ich finde es schade, dass es Vorschriften gibt (anscheinend nicht nur in Luxemburg), mit denen die Gestaltung der Münzen so eingeschränkt wird.

Ein Wunder, dass es vergleichbare Regelungen in Deutschland nicht gibt - bei dem Regulierungswahn, den es hierzulande immer wieder gibt...
 
Das betrifft bei uns doch nur die Motivseite bei den normalen Kursmünzen. Bei den "Bundesländern" ist z.B. kein Adler drauf; in Luxemburg müßte da z.B. nen Kopf aus dem Kölner Dom schielen oder der Roland nen anderen Kopf kriegen..
 
Ich will ja nicht drüber streiten -dass es in Deutschland so gut wie nie ohne irgendwelche Vorschriften geht, ist ja bekannt.

Aber mir geht´s nur grundsätzlich darum, dass man nicht unbedingt für Wert- UND Motivseiten so "enge" Vorschriften haben muss.
Und die Adler auf den deutschen Zehnern sind zumindest nicht immer gleich, auch wenn ich zugebe, dass die Luxemburger Köpfe auch nicht immer die selben sind
;)
 
Auch bei uns gibt es Vorschriften zur Gestaltung der Münzen - Stichwort: Adler

Ist denn bei uns irgendwo vorgeschrieben, dass auf nationalen Gedenkmünzen der Adler auf der Wertseite zu erscheinen hat? Es ist ja bekannt, dass er auf allen Münzen vertreten ist, aber gibt es dazu etwas schriftliches?
 
Ist denn bei uns irgendwo vorgeschrieben, dass auf nationalen Gedenkmünzen der Adler auf der Wertseite zu erscheinen hat? Es ist ja bekannt, dass er auf allen Münzen vertreten ist, aber gibt es dazu etwas schriftliches?
Im

"Gesetz über die Änderung währungsrechtlicher Vorschriften infolge der Einführung des Euro-Bargeldes (drittes Euro-Einführungsgesetz - Drittes EuroEG)"

vom 16.12.1999 steht u.a. folgendes:

Artikel 2 Münzgesetz (MünzG)

§4
Die Bundesregierung bestimmt die Gestaltung der nationalen Münzseite der deutschen Euro-Münzen ...

§5
Die Bundesregierung bestimmt die Nennwerte und die Gestaltung ... der deutschen Gedenkmünzen ....


Quelle: Bundesgesetzblatt online

Leider kann der Gesetzestext aus urheberrechtlichen Gründen nicht komplett hierhin kopiert werden, daher hier nur der Link.

Eine bessere Quelle mit expliziter Nennung des "Adlers" habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. Aber obige Ausführungen sind denke ich im Sinne der Frage eindeutig.

Natürlich kann die Bundesregierung irgendwann die Bestimmung zur Gestaltung der Münzen ändern, aber an dem Hoheitszeichen Deutschlands, dem deutschen Wappentier, dem Bundesadler, wird man so schnell nicht vorbeikommen.

EDIT: Ohne das abwürgen zu wollen ...: Wir driften gemeinsam immer mehr vom eigentlichen Threadthema ab ... ;)
 
Im

"Gesetz über die Änderung währungsrechtlicher Vorschriften infolge der Einführung des Euro-Bargeldes (drittes Euro-Einführungsgesetz - Drittes EuroEG)"

vom 16.12.1999 steht u.a. folgendes:

Artikel 2 Münzgesetz (MünzG)

§4
Die Bundesregierung bestimmt die Gestaltung der nationalen Münzseite der deutschen Euro-Münzen ...

§5
Die Bundesregierung bestimmt die Nennwerte und die Gestaltung ... der deutschen Gedenkmünzen ....


Quelle: Bundesgesetzblatt online

Leider kann der Gesetzestext aus urheberrechtlichen Gründen nicht komplett hierhin kopiert werden, daher hier nur der Link.

Eine bessere Quelle mit expliziter Nennung des "Adlers" habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. Aber obige Ausführungen sind denke ich im Sinne der Frage eindeutig.

Natürlich kann die Bundesregierung irgendwann die Bestimmung zur Gestaltung der Münzen ändern, aber an dem Hoheitszeichen Deutschlands, dem deutschen Wappentier, dem Bundesadler, wird man so schnell nicht vorbeikommen.

EDIT: Ohne das abwürgen zu wollen ...: Wir driften gemeinsam immer mehr vom eigentlichen Threadthema ab ... ;)

Danke Rudolf für deine Recherche! Damit können wir ja dann wieder zum eigentlichen Threadthema zurückkehren...
 
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