2€ Entwurfvorlagen beim EU-Rat

Zur Erläuterung, was es mit den in diesem Thread behandelten "2€ Entwurfvorlagen beim EU-Rat" auf sich hat, sei auf den entsprechenden Verordnungstext der EU verwiesen:

VERORDNUNG (EU) Nr. 729/2014 DES RATES
vom 24. Juni 2014
über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen
(Neufassung)
[...]

Artikel 10

(1) Die Mitgliedstaaten unterrichten einander über die Gestaltungsentwürfe für neue nationale Seiten der Umlaufmünzen einschließlich der Randprägung sowie — bei Gedenkmünzen — über die geschätzte Auflagenhöhe, bevor diese Gestaltungen förmlich genehmigt werden.

(2) Der Rat wird ermächtigt, die Gestaltung für neue oder geänderte nationale Seiten von Umlaufmünzen mit qualifizierter Mehrheit nach dem Verfahren zu genehmigen, das in den Absätzen 3 bis 7 geregelt ist. Bei der Annahme der in diesem Artikel genannten Beschlüsse ruht das Stimmrecht der Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist.

(3) Zu dem in Absatz 1 genannten Zweck unterbreitet der Ausgabemitgliedstaat dem Rat, der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, die Gestaltungsentwürfe für die Umlaufmünzen grundsätzlich mindestens drei Monate vor dem geplanten Ausgabedatum.

(4) Jeder Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, kann binnen sieben Tagen nach Unterbreitung eines Gestaltungsentwurfs nach Absatz 3 in einer an den Rat und die Kommission gerichteten, mit Gründen versehenen Stellungnahme Einwände gegen den von dem Ausgabemitgliedstaat vorgeschlagenen Gestaltungsentwurf erheben, wenn zu erwarten ist, dass dieser unter seinen Bürgern negative Reaktionen hervorruft.

(5) Genügt der betreffende Gestaltungsentwurf nach Auffassung der Kommission nicht den technischen Anforderungen dieser Verordnung, so setzt sie den Rat binnen sieben Tagen nach Unterbreitung eines Gestaltungsentwurfs nach Absatz 3 von ihrer negativen Bewertung in Kenntnis.

(6) Gehen beim Rat binnen der Fristen nach den Absätzen 4 bzw. 5 weder mit Gründen versehene Stellungnahmen noch eine negative Bewertung ein, so gilt der Beschluss zur Genehmigung des Gestaltungsentwurfs als vom Rat an dem Tag angenommen, der auf den Ablauf der in Absatz 5 genannten Frist folgt.

(7) In allen übrigen Fällen beschließt der Rat unverzüglich über die Genehmigung des entsprechenden Gestaltungsentwurfs, sofern der Ausgabemitgliedstaat nicht binnen sieben Tagen nach Übermittlung einer mit Gründen versehenen Stellungnahme oder einer negativen Bewertung seinen Entwurf zurückzieht und den Rat von seiner Absicht unterrichtet, einen neuen Gestaltungsentwurf vorzulegen.

(8) Die Kommission veröffentlicht alle sachdienlichen Informationen über neue nationale Umlaufmünzgestaltungen im Amtsblatt der Europäischen Union.

[...]
 
KW38/20
Belgien hat einen Entwurf vorgelegt
 
Luxemburg hat dem Rat am 13.10.20 Entwürfe für zwei 2€CC-Münzen vorgelegt.
 
Litauen hat am 29.10. den Entwurf einer weiteren 2-€-Gedenkmünze vorgelegt.
 
Estland und Slowenien haben dem Rat am 04.11. je einen Entwurf einer weiteren 2-€-Gedenkmünze vorgelegt.
 
Belgien hat am 11.11. den Entwurf einer weiteren 2-€-Gedenkmünze vorgelegt.
 
KW 46/20
18.11. - Italien liegt zwei Entwürfe vor
 
KW 49/20
03.12.20 - Entwurfsvorlage durch Finnland
 
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