2€ Kursmünze Italien 2002, Fälschung oder Fehlprägung

Moin Moin!

@ "jannys33",

A] eine Münze, die "wochenlang" auf der von Dir genanten Starße gelegen und dabei auch "vom Verkehr malträtiert" wurde (setze ich mal voraus, dass Du das so meinst ;) :) ) hätte mit Sicherheit ein anderes Aussehen!

B] Was mich aber aufgrund Deiner Aussagen beschlichen hat, ist das unbestimmte Gefühl, dass Dir der Unterschied zwischen einer Fälschung und einer Manipulation nicht so recht geläufig zu sein scheint :( :).
Sollte ich mich da doch irren, dann nimm mir meine Vermutung bitte nicht Übel :D.


....................

A ok, was besseres fiel mir gerade nicht ein

B ich denke schon;)

Bei dieser gezeigten bleib ich aber skeptisch, das mag am Bild liegen.
 
§ 146 des StGB definiert Falschgeld als Oberbegriff. Das erscheint mir plausibel. Insofern erachte ich für mich die Definition von varukop als "falsch" :D
 
Hallo,

Ob echt oder falsch, nach meiner Meinung nach wurde diese Münze nachträglich überarbeitet.:cool:

Um genaueres dazu zu sagen fehlen die von Varukop verlangten Details :) !

Grüße,
Gilou
 
§ 146 des StGB definiert Falschgeld als Oberbegriff. Das erscheint mir plausibel. Insofern erachte ich für mich die Definition von varukop als "falsch" :D


Moin Moin "rufuszufall",

ich gebe zu, es ist ein wenig "verzwickt", aber der Oberbegriff "Falschgeld" scheint entgegen Deiner Aussage dort auch nicht zu existieren ;) :D.
Es wird mit "Geldfälschung", was den (Fälschungs)Vorgang zum, aber nicht das resultierende Produkt selbst (die Fälschung, das Falschgeld * ) beschreibt, überschrieben.

Hier der entsprechende Text, wobei nur (1) 1. für unsere Diskussion zum Unterschied in den Definitionen / Begriffserklärungen interessant ist:

§ 146
Geldfälschung

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde,

Diese Formulierung entspricht der gängigen Bezeichnung "Fälschung" (nachgemachtes Geld = falsch = Fälschung). Zumindest habe ich den Begriff "Nachgemacht" im normalen Sprachgebrauch/Schriftverkehr noch nirgends gehört/gelesen.

oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,

Dabei handelt es sich um die von mir genannte gängige und verständliche Bezeichnung "Manipulation".

* Du siehst, dass von Dir zum Oberbegriff erhobene "versteckt" sich augenscheinlich doch hinter dem tatsächlichen Oberbegriff ;).

2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder
3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.

(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


-------> Zu Deiner Anmerkung, dass Du "meine" - es handelt sich hier mit Sicherheit nicht um "meine" Definition! - für Dich als falsch erachtest, möchte ich meinerseits wiederum anmerken, dass Du das von mir aus auch darfst (ist doch "großzügig" von mir - oder ? :newwer: :D) !!
Wichtig ist und bleibt dabei für mich, dass Dir der Unterschied Fälschung / Manipulation klar ist (war?) und auch bleibt ;).
Das wünsche ich mir jedenfalls für alle zukünftigen derartigen Diskussionen, die evtl. für Dich relevant sind und an denen Du Dich beteiligst.

Beste Grüße, noch einen schönen Sonntag Abend und einen gelungenen Start in die kommende (Arbeits?)Woche
varukop
 
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