... und schon offiziell:
14.11.2015 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 380/5
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2015/C 380/04)
Nationale Seite der von Andorra neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat: Andorra
Anlass: 25. Jahrestag der Unterzeichnung des Zollabkommens mit der Europäischen Union
Beschreibung des Münzmotivs: Das Münzmotiv zeigt oben die Karte Andorras mit dem darin hervorgehobenen Wappen des Fürstentums. Am unteren Rand des Münzmotivs befinden sich zwei entgegengesetzte Pfeile, die das Zollabkommen zwischen Andorra und der EU darstellen und die Gedenkjahre „1990" und „2015" in Erinnerung rufen (2015 ist auch das Münzausgabejahr). Zudem wird „ANDORRA" als Ausgabestaat genannt. Um die Karte von Andorra herum steht „25è aniversari de la Signatura de l’Acord Duaner amb la Unió Europea" (25. Jahrestag der Unterzeichnung des Zollabkommens mit der Europäischen Union).
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Prägeauflage: 85 000
Prägedatum: Dezember 2015