28.12.2018 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 466/15
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2018/C 466/06)
Nationale Seite der von Belgien neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat: Belgien
Anlass: 450. Todestag von Pieter Bruegel dem Älteren
Beschreibung des Münzmotivs: Im Münzinneren ist das Porträt des berühmten belgischen Malers Pieter Bruegel des Älteren zusammen mit einem Gemälde auf einer Staffelei abgebildet. Darüber finden sich der Name P. Bruegel, die Jahreszahl 1569 mit einem dezenten Kreuz für das Todesjahr sowie das Ausgabejahr 2019.
Da die Königliche Niederländische Münze die Münzen prägen wird, befinden sich links das Münzzeichen von Utrecht, ein Hermesstab, und das belgische Zeichen der Münzmeister, das Wappen der Gemeinde Herzele, sowie der Ländercode BE. Die Initialen „LL" des Münzdesigners Luc Luycx befinden sich rechts. Das Münzinnere ist von kleinen Punkten umrundet.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Prägeauflage: 155 000
Ausgabedatum: Januar 2019
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOC_2018_466_R_0006&from=DE