Hintergrundwissen:
100 Jahre Belgisch-Luxemburgische Wirtschaftsunion (BLEU)
Belgien und Luxemburg gründeten nach dem Ersten Weltkrieg die Belgisch-Luxemburgische Wirtschaftsunion, abgekürzt BLEU, als Zollunion, wobei eine der wichtigsten Maßnahmen die Anbindung des belgischen und luxemburgischen Franken war. Die Wechselkurse der beiden Währungen waren vom Ende des Zweiten Weltkriegs bis zu ihrer Ablösung durch den Euro im Jahr 2002 gleich.
Der Vertrag zur Gründung der BLEU wurde am 25. Juli 1921 in Brüssel unterzeichnet. Am 23. Mai 1935 wurde der BLEU-Vertrag durch drei weitere Verträge ergänzt, die ihrerseits 1963 geändert wurden: a) der Vertrag über das Finanz- und Währungswesen; b) das Abkommen zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Regelung der Ein-, Aus- und Durchfuhr; c) der Vertrag zur Gründung einer besonderen Steuergemeinschaft in Bezug auf die Verbrauchssteuern auf Alkohol.
Ein neues BLEU-Abkommen wurde 2002 unterzeichnet und am 6. Januar 2005 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Der neue Text zielt darauf ab, die Bestimmungen der BLEU mit denen der Europäischen Union in Einklang zu bringen, aber auch die neue Verteilung der Befugnisse im belgischen Bundesstaat zu berücksichtigen. Dieser neue Vertrag wurde daher von den drei belgischen Regionen mitunterzeichnet. Es erweitert auch den Umfang der belgisch-luxemburgischen Zusammenarbeit über das wirtschaftliche Ziel hinaus, indem es eine verstärkte Zusammenarbeit in internationalen Institutionen und die Intensivierung der Beziehungen in den Bereichen Entwicklungshilfe, Verteidigung und Friedenssicherung vorsieht.
Quelle: KBM / KNM
100 Jahre Belgisch-Luxemburgische Wirtschaftsunion (BLEU)
Belgien und Luxemburg gründeten nach dem Ersten Weltkrieg die Belgisch-Luxemburgische Wirtschaftsunion, abgekürzt BLEU, als Zollunion, wobei eine der wichtigsten Maßnahmen die Anbindung des belgischen und luxemburgischen Franken war. Die Wechselkurse der beiden Währungen waren vom Ende des Zweiten Weltkriegs bis zu ihrer Ablösung durch den Euro im Jahr 2002 gleich.
Der Vertrag zur Gründung der BLEU wurde am 25. Juli 1921 in Brüssel unterzeichnet. Am 23. Mai 1935 wurde der BLEU-Vertrag durch drei weitere Verträge ergänzt, die ihrerseits 1963 geändert wurden: a) der Vertrag über das Finanz- und Währungswesen; b) das Abkommen zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Regelung der Ein-, Aus- und Durchfuhr; c) der Vertrag zur Gründung einer besonderen Steuergemeinschaft in Bezug auf die Verbrauchssteuern auf Alkohol.
Ein neues BLEU-Abkommen wurde 2002 unterzeichnet und am 6. Januar 2005 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Der neue Text zielt darauf ab, die Bestimmungen der BLEU mit denen der Europäischen Union in Einklang zu bringen, aber auch die neue Verteilung der Befugnisse im belgischen Bundesstaat zu berücksichtigen. Dieser neue Vertrag wurde daher von den drei belgischen Regionen mitunterzeichnet. Es erweitert auch den Umfang der belgisch-luxemburgischen Zusammenarbeit über das wirtschaftliche Ziel hinaus, indem es eine verstärkte Zusammenarbeit in internationalen Institutionen und die Intensivierung der Beziehungen in den Bereichen Entwicklungshilfe, Verteidigung und Friedenssicherung vorsieht.
Quelle: KBM / KNM