manloeste
0-Euro-Schein-Sammler
- Registriert
- 10.02.2002
- Beiträge
- 1.406
- Punkte Reaktionen
- 1.054
Ich bin kein Anwalt, daher meine Sicht der Dinge:Wie schaut es aus wenn ich bei der Tankstelle mit einem 500er Schein bezahlen will?
In der Regel wird dem wirksamen Schluss des Kaufvertrags von Seiten der Tankstelle durch einen entsprechenden Aufkleber (keine 200er, 500er) vorgebeugt, so dass du zwar Benzin getankt hast, aber von Seiten des Betreibers keine gleichlautende Willenserklärung vorliegt, sofern du mit großem Schein bezahlen willst...
Wenn der Kaufvertrag über das Benzin aber bereits erfolgreich geschlossen sein sollte, dann kannst du deiner Pflicht zur Bezahlung in den Grenzen des MünzG nachkommen und hast wirksam deinen Teil des Vertrags erfüllt.