13.2.2020 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 49/12
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen (2020/C 49/11)
Nationale Seite der von Deutschland neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen(1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009(2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat: Deutschland
Anlass: Brandenburg (Bundesländer-Serie)
Beschreibung des Münzmotivs: Das Münzmotiv zeigt das Schloss Sanssouci. In der oberen Hälfte des Münzinneren befinden sich das Münzzeichen der jeweiligen Münzprägeanstalt („A", „D", „F", „G" oder „J"), die Initialen des Künstlers und die Jahreszahl „2020". Die untere Hälfte des Münzinneren enthält die Inschrift „BRANDENBURG" und den deutschen Ländercode „D". Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Voraussichtliche Prägeauflage: 30 000 000
Ausgabedatum: Januar/Februar 2020
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C:2020:049:FULL&from=DE