Hintergrundwissen:
Paulskirchenverfassung
Die
Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März 1849, auch
Frankfurter Reichsverfassung (FRV) oder
Paulskirchenverfassung genannt, war die
Verfassung für einen deutschen
Bundesstaat. Erarbeitet wurde sie von der
Frankfurter Nationalversammlung in der Zeit der
Revolution von 1848/1849 für das entstehende
Deutsche Reich, die sich zur
Volkssouveränität bekannte und bereits eine
vorläufige Zentralgewalt für Deutschland geschaffen hatte. Nach Ansicht der Nationalversammlung trat die am 27. März verabschiedete Verfassung mit der Verkündung in Kraft. 28 deutsche
Regierungen folgten in der
Note der Achtundzwanzig dieser Auffassung.
Allerdings erkannten die größten deutschen Staaten die Paulskirchenverfassung nicht an. Stattdessen bekämpften sie die Verfassung und die Nationalversammlung aktiv. Ihrer Meinung nach musste eine deutsche Verfassung mit ihnen vereinbart werden (
Verfassungsvereinbarung). Außerdem fanden viele konservative Regierungen die Frankfurter Reichsverfassung zu liberal. Im Hintergrund spielte auch der
Machtkampf zwischen Preußen und Österreich mit: Gerade die süddeutschen Königreiche bevorzugten einen Staatenbund unter Einschluss von
Österreich.
Die Reichsverfassung sah ein politisches System im Sinne der
konstitutionellen Monarchie vor: Ein erblicher Kaiser, der selbst „unverletzlich“ war, ernannte
verantwortliche Reichsminister. Außerdem konnte der Kaiser
Gesetze aufschieben. Das hauptsächliche Gesetzgebungsorgan, der Reichstag, hatte zwei Kammern. Davon sollte das Volkshaus nach allgemeinem Wahlrecht gewählt werden (
Frankfurter Reichswahlgesetz), die Mitglieder des Staatenhauses sollten zur Hälfte von den Landesregierungen und zur Hälfte von den Landesparlamenten eingesetzt werden. Die
Grundrechte des deutschen Volkes waren von den Bürgern vor einem Reichsgericht einklagbar.
Die FRV war die erste gesamtdeutsche und demokratische Verfassung Deutschlands. Die
Erfurter Unionsverfassung von 1849/50 stellte weitgehend eine Kopie dar, die allerdings konservativer und föderalistischer war. Damit sollte sie für die Mittelstaaten annehmbarer werden. Auch diese Verfassung wurde schließlich von den großen Staaten nicht angenommen. In den darauffolgenden Jahren und Jahrzehnten inspirierte die FRV Politiker und hatte Einfluss auf Landesverfassungen und gesamtdeutsche Verfassungen (siehe
Rezeption der Frankfurter Reichsverfassung). Das gilt vor allem für den Grundrechtskatalog der FRV.
Quelle und mehr:
de.wikipedia.org