C 21/2 DE Amtsblatt der Europäischen Union 20.1.2018
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2018/C 21/02)
Nationale Seite der von Litauen neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat: Litauen
Anlass: Estland, Lettland und Litauen werden 2018 gemeinsam eine Euro-Gedenkmünze mit einem gemeinsamen Motiv herausgeben, um die Gründung der Staaten Estland und Lettland und die Neugründung des Staates Litauen zu feiern.
Beschreibung des Münzmotivs: Die drei baltischen Mitgliedstaaten werden symbolisch als ein Zopf dargestellt. Sie sind durch ihre Geschichte verbunden: eine gemeinsame Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Eine stilisierte Ziffer zum 100. Jahrestag und die heraldischen Zeichen aller drei Mitgliedstaaten sind ebenfalls dargestellt. Auf der linken Seite stehen der Name des Ausgabestaates „LIETUVA" und das Münzzeichen, und auf der rechten Seite das Ausgabejahr „2018" und das Zeichen des Künstlers „JP". Das Münzmotiv wurde nach einer öffentlichen Abstimmung in allen drei baltischen Ländern ausgewählt.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Voraussichtliche Prägeauflage: 1 000 000
Ausgabedatum: Erstes Quartal 2018
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOC_2018_021_R_0002&from=DE