28.12.2018 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 466/19
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2018/C 466/10)
Nationale Seite der von Italien neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat: Italien
Anlass: 500. Todestag von Leonardo da Vinci
Beschreibung des Münzmotivs: Das Münzmotiv zeigt einen Ausschnitt aus dem Gemälde „Dama con l’ermellino" (Dame mit dem Hermelin) von Leonardo da Vinci (Czartoryski-Museum in Krakau). Auf der linken Seite sind der Schriftzug „Leonardo", die Initialen „MAC" der Künstlerin Maria Angela Cassol und das Kürzel der Republik Italien „RI" zu erkennen. Rechts befinden sich das Münzzeichen der Münze von Rom „R" und die Jahreszahlen „1519-2019" für das Todesjahr Leonardos bzw. das Jahr der Münzausgabe.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Voraussichtliche Prägeauflage: 3 000 000
Ausgabedatum: Januar 2019
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOC_2018_466_R_0010&from=DE