C 119/4 DE Amtsblatt der Europäischen Union 5.4.2018
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2018/C 119/05)
Nationale Seite der von Litauen neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat: Litauen
Anlass: Litauisches Chor- und Tanzfest (aufgenommen in die Repräsentative Liste der Unesco des immateriellen Kulturerbes der Menschheit)
Beschreibung des Münzmotivs: Das Münzinnere zeigt stilisierte Abbildungen von Menschen und Vögeln, die für die zur litauischen Volkskunst zählenden Scherenschnitt-Kunst typisch sind und Volkstänze und Gesang symbolisieren. Unten in der Mitte ist der Ausgabestaat „LIETUVA", links das Ausgabejahr „2018" und rechts das Münzzeichen der litauischen Münzprägeanstalt eingraviert.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Voraussichtliche Prägeauflage: 500 000
Ausgabedatum: Zweites Quartal 2018
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOC_2018_119_R_0005&from=DE
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2018/C 119/05)
Nationale Seite der von Litauen neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat: Litauen
Anlass: Litauisches Chor- und Tanzfest (aufgenommen in die Repräsentative Liste der Unesco des immateriellen Kulturerbes der Menschheit)
Beschreibung des Münzmotivs: Das Münzinnere zeigt stilisierte Abbildungen von Menschen und Vögeln, die für die zur litauischen Volkskunst zählenden Scherenschnitt-Kunst typisch sind und Volkstänze und Gesang symbolisieren. Unten in der Mitte ist der Ausgabestaat „LIETUVA", links das Ausgabejahr „2018" und rechts das Münzzeichen der litauischen Münzprägeanstalt eingraviert.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Voraussichtliche Prägeauflage: 500 000
Ausgabedatum: Zweites Quartal 2018
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOC_2018_119_R_0005&from=DE