17.10.2019 DE
Amtsblatt der Europäischen Union C 351/14
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2019/C 351/11)
Nationale Seite der von Litauen neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen
(1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009
(2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv.
Ausgabestaat: Litauen
Anlass: Sutartinės (litauische mehrteilige Lieder — aufgenommen in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit der Unesco)
Beschreibung des Münzmotivs: Dargestellt sind lineare Motive, die die Polyphonie in der einzigartigen litauischen Volksliedtradition der „Sutartinės“ symbolisieren. Sich voneinander entfernende und dann wieder annähernde Linien bilden einen mit kleinen geometrischen Figuren und Naturmotiven verzierten Wirbel. Entlang des Randes erscheinen halbkreisförmig die Schriftzüge „LIETUVA“ (Ausgabestaat) und „SUTARTINĖS“ (litauische mehrteilige Lieder) sowie das Ausgabejahr „2019“. Aufgeprägt ist ferner das Zeichen der litauischen Münzprägeanstalt.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Geschätzte Prägeauflage: 500 000
Ausgabedatum: drittes Quartal 2019
Quelle: C_2019351DE.01001401.xml