16.11.2017 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 386/3
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2017/C 386/03)
Nationale Seite der von Malta neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat: Malta
Anlass: Solidarität und Frieden
Beschreibung des Münzmotivs: Die nationale Seite der Münze Thema konzentriert sich auf das Konzept von Solidarität und Frieden. Das Münzmotiv wurde von einem Schüler entworfen und stellt zwei Kinder dar, die die maltesische Flagge halten. Eine Friedenstaube fliegt über ihnen. Im unteren Teil ist der Name des Ausgabestaats „Malta" und auf der rechten Seite ist das Ausgabejahr „2017" zu lesen.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Prägeauflage: 380 000
Ausgabedatum: November 2017
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOC_2017_386_R_0003&from=DE
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2017/C 386/03)
Nationale Seite der von Malta neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat: Malta
Anlass: Solidarität und Frieden
Beschreibung des Münzmotivs: Die nationale Seite der Münze Thema konzentriert sich auf das Konzept von Solidarität und Frieden. Das Münzmotiv wurde von einem Schüler entworfen und stellt zwei Kinder dar, die die maltesische Flagge halten. Eine Friedenstaube fliegt über ihnen. Im unteren Teil ist der Name des Ausgabestaats „Malta" und auf der rechten Seite ist das Ausgabejahr „2017" zu lesen.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Prägeauflage: 380 000
Ausgabedatum: November 2017
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOC_2017_386_R_0003&from=DE