Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2019/C 189/10)
Nationale Seite der neuen von Monaco ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen
(1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009
(2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat: Monaco
Anlass: 200. Jahrestag der Thronbesteigung von Fürst Honoré V
Beschreibung des Münzmotivs: Das Münzbild zeigt das Kopfbildnis von Fürst Honoré V. Auf der linken Seite ist die Aufschrift „HONORÉ V“ und auf der rechten Seite der Name des Ausgabestaates „MONACO“ angebracht. Am unteren Rand befindet sich halbkreisförmig die Aufschrift „1819 — Avènement — 2019“.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Prägeauflage: 15 000
Ausgabedatum: 1. Juni 2019
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOC_2019_189_R_0010&from=DE