2€CC Niederlande 2013/2 "200 Jahre Königreich" (NL006)

Die 2 Euro PP Münze wurde durch die Vertriebsgesellschaft der Königlich niederländischen Münze nachträglich coloriert und hat damit den Status wie jede andere nachträglich colorierte Münze: Sie muss als Zahlungsmittel nicht akzeptiert werden und wird z.B. in Deutschland eingezogen und vernichtet.
Dann vertraue ich einmal auf die Korrektheit dieser Behauptung, und die colorierte Münze wandert nicht in meine Sammlung. Danke jedenfalls für die Antwort :).
 
Lt.der Zeitschrift "Münzen & Sammeln" Ausgabe Jan 2014 handelt es sich bei der colorierten 2 Euro cc "200 Jahre Königreich" um ein offizielles Zahlungsmittel in den Niederlanden. Es wurde im 3er Set mit einer Stgl, einer PP und einer PP in der das Profil des Königs orange eingefärbt ist ausgegeben.
Zitat: ...." Laut Auskunft der Münzstätte in Utrecht ist es ein legales Zahlungsmittel, für das aber kein Ausnahmezwang besteht. Es ist also Geld, das keiner nehmen muß !" ....
 
Lt.der Zeitschrift "Münzen & Sammeln" Ausgabe Jan 2014 handelt es sich bei der colorierten 2 Euro cc "200 Jahre Königreich" um ein offizielles Zahlungsmittel in den Niederlanden. Es wurde im 3er Set mit einer Stgl, einer PP und einer PP in der das Profil des Königs orange eingefärbt ist ausgegeben.
Zitat: ...." Laut Auskunft der Münzstätte in Utrecht ist es ein legales Zahlungsmittel, für das aber kein Ausnahmezwang besteht. Es ist also Geld, das keiner nehmen muß !" ....
hat also den gleichen Status wie eine Muschel oder eine bunte Glasscherbe. Wenn ich jemanden finde, der sich damit bezahlen lässt, dann ist das legal, aber ich kann niemanden zwingen....:lachtot:
 
Meiner Ansicht nach definiert sich ein offizielles Zahlungsmittel dadurch, dass eben eine Annahmepflicht besteht. Selbstverständlich kann es dabei Einschränkungen geben: z. B. Geschäfte, die keine 500er annehmen, oder die 100 000 Euro Philharmoniker-Münze aus Österreich, deren Annahmepflicht später aufgehoben wurde (auf der Nationalbank könnte man den Philharmoniker allerdings immer noch "eintauschen".)

Insofern ist diese Angabe der Münzstätte etwas widersprüchlich. Eigentlich sollte klar sein, welche Objekte in einer fortschrittlichen Währungsunion als Zahlungsmittel gelten, und welche nicht. Dass man hier künstlich Graubereiche schafft, halte ich nicht für gut - weder für den Euro, noch für uns Sammler. Ich werde mir daher nur eine normale 2-Euro-Gedenkmünze holen, und auf die colorierte Variante verzichten.
 
Amtsblatt der Europäischen Union, 28.12.2013

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2013/C 379/10)

Nationale Seite der von den Niederlanden neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen. Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Niederlande

Anlass: 200 Jahre Königreich der Niederlande

Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Das Münzinnere zeigt ein geschwungenes Endlosband, das in seinem äußeren Verlauf die Konturen eines Bildnisses von König Willem-Alexander und anschließend nach innen hin die Bildnisse seiner sechs Vorgängerinnen bzw. Vorgänger nachzeichnet: Königin Beatrix, Königin Juliana, Königin Wilhelmina, König Wilhelm III., König Wilhelm II. und König Wilhelm I. Die Bildnisse sind umgeben von der Aufschrift „Willem-Alexander Koning der Nederlanden“, gefolgt vom Zeichen der Königlichen Niederländischen Münze, dem Zeichen des Münzmeisters, der Jahresangabe „2013“ und den Initialen der Künstlerin. Links neben den Bildnissen befindet sich die Aufschrift „200 jaar Koninkrijk der Nederlanden“.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Prägeauflage: 3,5 Millionen

Ausgabedatum: November 2013

Quelle
 
Bestätigung der KNM

Lt.der Zeitschrift "Münzen & Sammeln" Ausgabe Jan 2014 handelt es sich bei der colorierten 2 Euro cc "200 Jahre Königreich" um ein offizielles Zahlungsmittel in den Niederlanden. Es wurde im 3er Set mit einer Stgl, einer PP und einer PP in der das Profil des Königs orange eingefärbt ist ausgegeben.
Zitat: ...." Laut Auskunft der Münzstätte in Utrecht ist es ein legales Zahlungsmittel, für das aber kein Ausnahmezwang besteht. Es ist also Geld, das keiner nehmen muß !" ....
Auf meine vorherige Anfrage vom 23.12.2013 erhielt ich heute die gleiche Auskunft:[FONT=Times New Roman,serif][FONT=Verdana,sans-serif]
Dear Sir,
[/FONT]
[/FONT]
[FONT=Times New Roman,serif][FONT=Verdana,sans-serif]The 2 euro coin ‘200 year Kingdom’ in colour is a legal tender in the Netherlands but there is not an acceptance duty.[/FONT][/FONT]
[FONT=Times New Roman,serif][FONT=Verdana,sans-serif]I hope that I informed you sufficiently.[/FONT][/FONT]
[FONT=Times New Roman,serif][FONT=Verdana,sans-serif]Customer Service[/FONT][/FONT]
KNM
[FONT=Times New Roman,serif]
GetInline.aspx
[/FONT]
 
Lt.der Zeitschrift "Münzen & Sammeln" Ausgabe Jan 2014 handelt es sich bei der colorierten 2 Euro cc "200 Jahre Königreich" um ein offizielles Zahlungsmittel in den Niederlanden. Es wurde im 3er Set mit einer Stgl, einer PP und einer PP in der das Profil des Königs orange eingefärbt ist ausgegeben.
Zitat: ...." Laut Auskunft der Münzstätte in Utrecht ist es ein legales Zahlungsmittel, für das aber kein Ausnahmezwang besteht. Es ist also Geld, das keiner nehmen muß !" ....

Leider habe ich Deinen Beitrag erst jetzt entdeckt...

Deine Informationen stellen die niederländische(n) kolorierte(n) Münze(n) rechtlich auf eine Stufe mit den französischen AIDS- und Föderationsfest-Farbvarianten:
zwar pro forma gesetzliche Zahlungsmittel, von der EU aber nur toleriert.

Siehe: 2CC Frankreich 2015/2 "225. Jahrestag des Föderationsfests" | Seite 8
 
Zuletzt bearbeitet:
das Hin und Her mit den bunten Zweiern, wie das in dem link zitert wird, geht mir langsam auf den Keks :motz:
Man sollte sie entweder zulassen oder nicht.
"Tolerieren" von Zahlungsmitteln find´ ich ausgesprochen seltsam - irgendwann stellt sich die Frage warum die eine Münze "toleriert" wird, eine andere aber nicht.
 
Meiner Ansicht nach definiert sich ein offizielles Zahlungsmittel dadurch, dass eben eine Annahmepflicht besteht. Selbstverständlich kann es dabei Einschränkungen geben: z. B. Geschäfte, die keine 500er annehmen,

Das Geschäft kann aber nicht per se die Annahme des 500er verweigern, es kann nur die Annahme des Kaufangebots durch den Kunden verweigern, d.h. in etwa: wenn Du mit einem 500€-Schein bezahlen willst, möchte ich Dir nichts verkaufen. (bin kein Jurist, ist aus´m Grundkurs Wirtschaftsrecht, müsste aber so hinkommen). Bei Tankstellen muss dann halt ein Aufkleber an der Zapfsäule sein, damit der Kunde weiß, das die Tanke ihm kein Sprit verkaufen will, wenn er mit nem 500er bezahlen will; also VOR dem tanken muss der Kunde wissen dass der Kaufvertrag nicht zustande kommt, falls er mit einem 500er zahlt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

weiß jemand, was die KNM fü Münzkapseln verwendet hat und ob man diese kaufen kann?

Die der PP Münzen.

Danke
 
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