C 388/6 DE Amtsblatt der Europäischen Union 17.11.2017
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2017/C 388/06)
Nationale Seite der von Österreich neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabeland: Österreich
Anlass: 100. Jahrestag der Republik Österreich
Beschreibung des Münzmotivs: Die Münze zeigt die Statue von Pallas Athene vor dem im griechischen Stil erbauten österreichischen Parlamentsgebäude in Wien. Athene, die Göttin der Weisheit, dient als Symbol des österreichischen Parlamentarismus und steht für Wissen, Vernunft und strategische Fähigkeiten. Auf der linken Seite befindet sich die Jahreszahl „2018" und darunter der Text „100 JAHRE". Der Text „REPUBLIK ÖSTERREICH" befindet sich auf dem rechten Unterrand der Münze.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Prägeauflage: 18 100 100
Ausgabedatum: Dezember 2017
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:C2017/388/06&from=DE
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2017/C 388/06)
Nationale Seite der von Österreich neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabeland: Österreich
Anlass: 100. Jahrestag der Republik Österreich
Beschreibung des Münzmotivs: Die Münze zeigt die Statue von Pallas Athene vor dem im griechischen Stil erbauten österreichischen Parlamentsgebäude in Wien. Athene, die Göttin der Weisheit, dient als Symbol des österreichischen Parlamentarismus und steht für Wissen, Vernunft und strategische Fähigkeiten. Auf der linken Seite befindet sich die Jahreszahl „2018" und darunter der Text „100 JAHRE". Der Text „REPUBLIK ÖSTERREICH" befindet sich auf dem rechten Unterrand der Münze.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Prägeauflage: 18 100 100
Ausgabedatum: Dezember 2017
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:C2017/388/06&from=DE