12.3.2016 DE
Amtsblatt der Europäischen Union C 97/21
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2016/C 97/09)
Nationale Seite der von Portugal neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen. Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat: Portugal
Anlass: 50. Jahrestag der Eröffnung der ersten Brücke zwischen den beiden Ufern des Flusses Tejo
Beschreibung des Münzmotivs: Die Münze zeigt das Bild der Ponte 25 de Abril. Oben rechts befindet sich der Schriftzug „PORTUGAL", unten rechts sind untereinander „PONTE", „25 DE ABRIL", „1966" und „2016" zu lesen. Links unten befindet sich das Münzzeichen „INCM" und in der Mitte unten ist der Name des Künstlers „JOSÉ AURÉLIO" eingraviert.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Prägeauflage: 500 000
Ausgabedatum: Juli 2016