21.10.2019 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 356/3
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2019/C 356/03)
Nationale Seite der von Portugal neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen
(1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009
(2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat: Portugal
Anlass: 600 Jahre der Entdeckung des Archipels von Madeira durch die portugiesischen Seefahrer Bartolomeu Perestrelo und Tristão Vaz.
Beschreibung des Münzmotivs: Das Ereignis, das als erste territoriale Entdeckung Portugals bekannt wurde, stellte einen historischen Meilenstein in der Konsolidierung Portugals als Seemacht dar und führte zum portugiesischen Zeitalter der Entdeckungen (1418-1522).
Das Münzmotiv zeigt das Archipel Madeira und die Insel Porto Santo. Im Halbkreis befinden sich die Aufschriften „600 anos do Descobrimento da Madeira e de Porto Santo“ und „PORTUGAL 2019“.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Voraussichtliche Prägeauflage: 500 000
Ausgabedatum: Zweites Halbjahr 2019
Quelle:
C_2019356DE.01000301.xml