2€CC Vatikan 2017/1 "1950. Jahrestag des Martyriums von Sankt Peter und Sankt Paulus" (VA016)

Ich habe meinen Betrag bis jetzt immer beim Postboten zahlen müssen!
 
überall anders; ok, ich mußte erst einmal zahlen; ansonsten war der Betrag immer unter 5€ und wurde daher nicht eingezogen.
 
...an die Bundeskasse des Zolls Trier
Ich war heute - nach Aufforderung des Zoll, bei einer Dienststelle im Bereich Trier. Dort:
"Was machen Sie hier ? Eigentlich ist eine andere Dienststelle zuständig" (Anm.: Toll, weiß ich auch, aber da ging die Sendung von Frankfurt nicht hin). Er wieder: "Die Kollegen haben sicher keine Ahnung in Frankfurt. Was ist im Paket ?" Ich: 2 Euro Kursmünzen in besonderer Verpackung. Er: "Kursmünzen sind gesetzliches Zahlungsmittel, also wird nichts verzollt. Unterschreiben und dann können Sie diese mitnehmen."
Anmerkung 2: Diese Aussage hatte ich bisher bei verschiedenen Zollstellen, auch von Zollbeamten, die selbst Sammler sind. Einer sagte seinem Kollegen: "Verzollst Du auch eine Vatikan-Münze, wenn Du sie bei Dir im Geldbeutel hast ? Gesetzliche Zahlungsmittel sind gesetzliche Zahlungsmittel innerhalb der EU, und diese werden nicht versteuert."
Okay, obs so definitiv ist - ich weiß es nicht. Ich habe schon alles erlebt. Es gab auch Beamte die sagen: W"ir besteuern doch nicht den Mehrwert der Verpackung, die Münze ist ausschlaggebend und die ist gesetzliches Zahlungsmittel, somit auszusteuern !"
 
"Gesetzliche Zahlungsmittel sind gesetzliche Zahlungsmittel innerhalb der EU, und diese werden nicht versteuert."

Na ja, schön wenn er es so sieht, aber eigentlich legt er da den §4 vom UStG nicht richtig aus, der da im Punkt 8b besagt:

"Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:
...
die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln. Das gilt nicht, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts umgesetzt werden,..."


Dabei ist es unerheblich ob der Sammlerwert aus dem Prägeverfahren, der Verpackung, der Auflage oder sonst woher entsteht.
Im Umkehrschluss heißt das daß gesetzliche Zahlungsmittel nur dann steuerfrei sind, wenn sie ohne Aufschlag auf den Nennwert verkauft werden.
 
Der Zollbeamte hat Recht, wenn er sagt, dass die Münzen nicht verzollt werden. Die Münzen unterligen lediglich der Umsatzsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer. Zoll und Umsatzsteuer sind völlig verschiedene Abgaben.
 
Der Zollbeamte hat Recht, wenn er sagt, dass die Münzen nicht verzollt werden. Die Münzen unterligen lediglich der Umsatzsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer. Zoll und Umsatzsteuer sind völlig verschiedene Abgaben.
Schon klar, aber mir wars Schnuppe. "Verzollt" ist halt immer noch im Sprachgebrauch ...
 
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