tommelbommel schrieb:
Hier ein Link über das einzige erhaltene 1933 $20 "double eagle" Göldstück, das auch entwendet wurde und am Schluss fast 8.000.000 millionen Dollar bei einer Versteigerung brachte!!
(verzeiht mir bitte die originale Quelle mit den 3 verruchenen Buchstaben....
)
http://www.goldseiten.de/muenzen/double-eagle.htm
Danke für den Link.
Das ist doch wirklich eine faszinierende Story...
@ Thiesgauer
Im Gesetztestext ist NICHT enthalten, dass dem Käufer/Verkäufer nachgewiesen werden muss, dass er dies wusste! Von daher frage ich mich, wo mesodor die Info her hat
Das müßte er Dir selber beantworten, ich bin kein Hellseher...
Aber möglicherweise fußt sich ja mesedor39's und meine Meinung
a) auf logisches Denken
b) aus der praktischen Kenntnis dessen wie vergleichbare Sachlagen rechtlich gehandhabt werden.
Es macht z. B. nun einmal - und das wird sich wohl bis zu Dir herumgesprochen haben - einen essentiellen Unterschied aus, ob Du einen gefälschten Geldschein wissentlich (z. B. als Primär-Täter Fälscher oder als Verteiler-Mitglied der Bande) oder eben unwissentlich bzw. ahnungslos in Verwendung bringst.
Gehen wir nun zur Illustration vom fiktiven Fall eines Bankraubes aus - die Seriennummern der gestohlenen Scheine sind der Polizei bekannt.
Nun wird der / die Räuber irgendwann die Scheine verwenden.
Er kauft in Deinem Geschäft ein und dadurch erhältst Du einen Schein aus dem Raub.
Einige Tage später gehst Du auf die Bank und zahlst einige Banknoten auf Dein Konto ein, u. a. den aus dem Bankraub.
Die Bank hat von der Polizei die Nummern der gestohlenen Geldscheinen erhalten und kann deswegen Deinen "speziellen" Schein richtig zuordnen.
Die (Bank-)Sirenen heulen, Du wirst (vorrübergehend) festgenommen.
Soweit, so schlecht.
Nach Deiner Theorie (und vermeintlich korrekten Auslegung des STGB) wäre ja alles klar: Diebesgut nachweislich in Deinem Besitz (und sogar verwendet) -> Hehlerei -> mindestens Geldstrafe.
Dass Du eigentlich unschuldig zum Handkuss kommst wäre "in Deiner Welt"
ein strafrechtlich irrelevantes Randdetail.
Ok, dagegen steht meine Meinung, dass - wenn Du ausreichend eindeutig nachweisen kannst, wie es wirklich war, dass Du eben mit dem Bankraub und auch mit der wissentlichen Verteilung der gestohlenen Banknoten in keinen Zusammenhang gebracht werden kannst - dann kannst Du natürlich nicht bestraft werden, allenfalls wird die eine Banknote welche sich in Deinen Besitz verirrt hat von den Behörden ersatzlos einbehalten.
In der Rechts-Welt welche Du hier skizzierst kann letztendlich jeder mit einem entsprechenden Quentchen Pech zum "Hehler" werden, weil Raub und Diebstahl leider keine seltenen Verbrechen sind und im Regelfall irgendwann das Diebesgut wieder zurück in "normale", ahnungslose Hände wandern muss, da ja sonst die Straftat aus Sicht des jeweiligen Diebes / Räubers keinen Sinn machen würde.
Und das Problem ist, dass dann das Diebesgut eben in vielen - wohl den meisten - Fällen für die "normalen", ahnungslosen Hände selbst bei besten Willen nicht als solches erkennbar ist.
Alexander