Lieber Mesodor: zuersteinmal, über meinen Banksafe brauchen Sie sich nicht zu äußern. Ich bin sicher, das können Sie über Ihren eigenen viel besser. Und zu den Rechtsfragen: Jurist sind Sie sicher nicht, denn Sie haben scheinbar gar nicht den Punkt verstanden, um den es ging.
Rechtswissenschaft ist weder BWL noch Mathematik noch Cents am Zählbrett zählen; sie funktioniert auch nicht nach den von Ihnen propagierten
simplen Prinzipien "was im Gesetz steht, gilt so wie es da steht". Das ist leider nicht so, um nur das Beispiel der Präzedenzfälle anzuführen. Wenn das anders wäre, würde ja der Hauptschulabschluss für das Richteramt reichen.
Sehen Sie sich doch mal das "Bürgschaftsurteil" an, das ist berühmt. Freispruch für die Unterzeichnerin einer Bürgschaft, die Millionen hätte zahlen müssen. Wie kommt so etwas zustande, fragen Sie? Weil es in einem Rechtsstreit um weitaus mehr Dinge geht als um ein einzelnes Gesetz. Ein Richter muss mehr Fakten in sein Urteil miteinbeziehen als die einfache Welt, die Sie sich ausmalen. In Gesetzen blättern tut ein Richter am Wenigsten. "Unterschrieben ist unterschrieben", sagen Sie? Pustekuchen! Ja, da war die Bank auch mächtig sauer. Aber das Recht schützt doch Gott sei Dank auch manchmal den Schwächeren - in diesem Fall tat es das. Das Bundesverfassungsgericht, unser höchstes Gericht, sorgt immer wieder für lustige Überraschungen. Dies ist höchste Rechtsprechung, Urteile aller bundesdeutschen Gerichte können angefochten werden, die des höchsten Gerichts nicht mehr. Mal gespannt, was Karlsruhe zum "Fall Hahn" für ein Urteil fällen würde. Mein Urteil: Der Inhaber des "Hahn" wäre verpflichtet zur Zahlung von exaxt 2,56 Euro an die Bundesbank - dann wäre Ruhe. Genau das schuldet der Besitzer der Münze der Bundesbank - und keinen Cent mehr.
Seien Sie ehrlich: Sie sind ganz einfach sauer, weil Sie den anderen den "Otto Hahn" nicht gönnen.
Ich gönne ihn jedem, der ihn hat!
Also, seien Sie ehrlich zu sich selbst: Legen Sie Ihren Neid ab, und gönnen Sie den anderen das, was sie haben. Und wenn Sie schon über fremder Leute Banksafe reden müssen - schreiben sie ihn bitte wenigstens richtig!
Rechtswissenschaft ist weder BWL noch Mathematik noch Cents am Zählbrett zählen; sie funktioniert auch nicht nach den von Ihnen propagierten
simplen Prinzipien "was im Gesetz steht, gilt so wie es da steht". Das ist leider nicht so, um nur das Beispiel der Präzedenzfälle anzuführen. Wenn das anders wäre, würde ja der Hauptschulabschluss für das Richteramt reichen.
Sehen Sie sich doch mal das "Bürgschaftsurteil" an, das ist berühmt. Freispruch für die Unterzeichnerin einer Bürgschaft, die Millionen hätte zahlen müssen. Wie kommt so etwas zustande, fragen Sie? Weil es in einem Rechtsstreit um weitaus mehr Dinge geht als um ein einzelnes Gesetz. Ein Richter muss mehr Fakten in sein Urteil miteinbeziehen als die einfache Welt, die Sie sich ausmalen. In Gesetzen blättern tut ein Richter am Wenigsten. "Unterschrieben ist unterschrieben", sagen Sie? Pustekuchen! Ja, da war die Bank auch mächtig sauer. Aber das Recht schützt doch Gott sei Dank auch manchmal den Schwächeren - in diesem Fall tat es das. Das Bundesverfassungsgericht, unser höchstes Gericht, sorgt immer wieder für lustige Überraschungen. Dies ist höchste Rechtsprechung, Urteile aller bundesdeutschen Gerichte können angefochten werden, die des höchsten Gerichts nicht mehr. Mal gespannt, was Karlsruhe zum "Fall Hahn" für ein Urteil fällen würde. Mein Urteil: Der Inhaber des "Hahn" wäre verpflichtet zur Zahlung von exaxt 2,56 Euro an die Bundesbank - dann wäre Ruhe. Genau das schuldet der Besitzer der Münze der Bundesbank - und keinen Cent mehr.
Seien Sie ehrlich: Sie sind ganz einfach sauer, weil Sie den anderen den "Otto Hahn" nicht gönnen.
Ich gönne ihn jedem, der ihn hat!
Also, seien Sie ehrlich zu sich selbst: Legen Sie Ihren Neid ab, und gönnen Sie den anderen das, was sie haben. Und wenn Sie schon über fremder Leute Banksafe reden müssen - schreiben sie ihn bitte wenigstens richtig!