Wenn die Münze aus dem Karlsruher Münzskandal stammt, darf sie nicht verkauft werden.
Dies ist anhand der verwendeten Stempel nachprüfbar.
Der Verkäufer ist sachkundig und macht sich meiner Einschätzung nach dann strafbar.
Das ist die Frage aller Fragen.
Wie wäre es mit dieser Argumentation:
§ 937 BGB:
"(1) Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (
Ersitzung). (2) Die
Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht."
Eigentum kann nur erwerben, wer gutgläubig kauft oder erwirbt und mindestens 10 Jahre lang gutgläubig bleibt.
Strafbar macht sich jemand nur dann, wenn er Hehlerware kauft und das in dem Wissen, dass es Hehlerware ist.
Hehlerware ist es dann, wenn alle, die es erworben haben, das in dem Bewusstsein taten, dass es Falschgeld und / oder Diebesgut ist bzw. diejenigen, die es arglos kauften kein Eigentumsrecht daran erwerben konnte, weil sie es weniger als 10 Jahre lang gutgläubig besaßen. Oder es auf einer nicht öffentlich zugänglichen Auktion verkauft wurde, bevor es "ersessen" war.
Der Tatvorsatz muss für das Vorliegen einer illegalen Handlung vorliegen. Ich gehe davon aus, dass Richter (alleine schon zur Verteidigung der Rechtsordnung) sehr schnell auf Tatvorsatz erkennen werden.
Um mich beim Ankauf nicht strafbar zu machen, müsste ich entweder nicht wissen (was man einem fortgeschrittenen Sammler nicht ohne weiteres Glauben würde), dass es Hehlerware ist.
Oder aber ich kaufe es in dem Wissen / festen Glauben, dass irgendwann gewiss einmal gestohlen wurde, der Eigentumsanspruch des Staates jedoch zwischenzeitlich (bei genau diesem einen Stück) durch
öffentliche Versteigerung oder durch mehr als 10-Jähriges Ersitzen eines arglosen Käufers oder Erwerbers (z.B. eines Erben, der selbst keine Ahnung von Münzen hat) erloschen ist (!). Dann ist der Staat am Ende mit seinem Ansprüchen. Und die Münze ist dann für jedermann "frei" erwerblich.
Mit den Jahren muss man mehr und mehr davon ausgehen, dass dies bei mehr und mehr solcher Münzen der Fall sein wird (allerdings kann das noch sehr lange dauern, bis es so weit ist, dass Gerichte sagen: nun ist gut. Ob das 50, 70 oder 100 Jahre sein werden - keine Ahnung. kann auch sein, dass das mit der Hehlerei eher weg fällt, als das mit dem Eigentumsanspruch....). Eine Bestätigung des Käufers (z.B. Erbfall, 10-jähriges Ersitzen oder Urkundenbeweis durch Auktionsrechnung einer öffentlichen, also für jedermann zugänglichen Auktion) ist meiner Ansicht nach ein "Muss" für die Chance auf den rechtssicheren Erweb.
Am Ende kann das alles sowieso nur ein Gericht entscheiden. Und da ist man, wie auf hoher See in Gottes Hand. Das ist keine Beratung, sondern nur meine Meinung dazu.