50 Pf 1950 G BDL in polierter Platte

Nix!

Die ist klar ersichtlich nicht koscher
und außerdem viel zu teuer
 
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Moin Moin,

wenn man den "Karlsruher Münzskandal" und seine Produkte generell als "nicht koscher" betrachtet, dann würde ich dem sofort zustimmen, denn diese Stücke nach dem Herstellungsverfahren PP mit Jz/Mz 1950G und der Wertseite "BDL" sind mit Sicherheit erst über diesen Vorgang entstanden.
Da ich zu den Sammlern gehöre, die diese Angelegenheit doch etwas anders sehen / einschätzen, stimme ich dieser Einschätzung nicht zu.
 
Was bedeutet Doppelschlag, bzw. viel interessanter wäre es woran sieht man das es ein solcher Doppelschlagler ist?
 
Hallo Sascha,

ein ganz extremes Beispiel:
DS.JPG

ich denke, diese Frage stellt Varukop: Wo soll hier der Doppelschlag sein (der natürlich auch minimal sichtbar sein kann wenn fast auf gleicher Stelle)
 
Danke sehr. Dieses Bild verdeutlicht einen Doppelschlag sehr gut. Nur bei der 50 Pfennig muss ich nocheinmal nachsehen wo man den sogenannten doppelschlag erkennt oder sieht.

Ach ja, ein schönes Stück der auf dem Bild zu sehende Zeier.
 
Moin Moin,

wir haben diese Thematik schon des öfteren im Forum gehabt und damit nicht lange gesucht werden muss - hier in Beitrag #24 eine Erklärung versch. (leicht artverwandter) FP-Typen.
1€ Ireland 2010 Doppelpraegung
Das uns von "jjjaaade" vorgestellte und momentan beschäftigende sehr seltene "PP'chen" des "1950 G BDL" mit angeblichem Doppelschlag müsste das Aussehen des in dem Beitrag von mir abgebildeten und beschriebenen 50ers aufweisen.
Kann da jemand eine auch nur einigermaßen stimmige Identität bei der Umschrift (hier soll der Doppelschlag laut Auskunft auf meine diesbezügliche Anfrage erkennbar sein) feststellen ? :)
Ich habe nur sicherheitshalber noch um Detail-Abb. der Umschrift gebeten.
Das Stück stellt aber nicht nur wegen der Herstellungsart PP eine (von mir aus auch in irgendeiner Form illegal entstandene ;) :)) Besonderheit für PP-Sammler dar, sondern ebenso für die Variantensammler.
 
(von mir aus auch in irgendeiner Form illegal entstandene ;) :))
Wenn die Münze aus dem Karlsruher Münzskandal stammt, darf sie nicht verkauft werden.
Dies ist anhand der verwendeten Stempel nachprüfbar.
Der Verkäufer ist sachkundig und macht sich meiner Einschätzung nach dann strafbar.
 
Wenn die Münze aus dem Karlsruher Münzskandal stammt, darf sie nicht verkauft werden.
Dies ist anhand der verwendeten Stempel nachprüfbar.
Der Verkäufer ist sachkundig und macht sich meiner Einschätzung nach dann strafbar.

Das ist die Frage aller Fragen.

Wie wäre es mit dieser Argumentation:


§ 937 BGB:
p


"(1) Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung). (2) Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht."

Eigentum kann nur erwerben, wer gutgläubig kauft oder erwirbt und mindestens 10 Jahre lang gutgläubig bleibt.


Strafbar macht sich jemand nur dann, wenn er Hehlerware kauft und das in dem Wissen, dass es Hehlerware ist.

Hehlerware ist es dann, wenn alle, die es erworben haben, das in dem Bewusstsein taten, dass es Falschgeld und / oder Diebesgut ist bzw. diejenigen, die es arglos kauften kein Eigentumsrecht daran erwerben konnte, weil sie es weniger als 10 Jahre lang gutgläubig besaßen. Oder es auf einer nicht öffentlich zugänglichen Auktion verkauft wurde, bevor es "ersessen" war.

Der Tatvorsatz muss für das Vorliegen einer illegalen Handlung vorliegen. Ich gehe davon aus, dass Richter (alleine schon zur Verteidigung der Rechtsordnung) sehr schnell auf Tatvorsatz erkennen werden.

Um mich beim Ankauf nicht strafbar zu machen, müsste ich entweder nicht wissen (was man einem fortgeschrittenen Sammler nicht ohne weiteres Glauben würde), dass es Hehlerware ist.

Oder aber ich kaufe es in dem Wissen / festen Glauben, dass irgendwann gewiss einmal gestohlen wurde, der Eigentumsanspruch des Staates jedoch zwischenzeitlich (bei genau diesem einen Stück) durch öffentliche Versteigerung oder durch mehr als 10-Jähriges Ersitzen eines arglosen Käufers oder Erwerbers (z.B. eines Erben, der selbst keine Ahnung von Münzen hat) erloschen ist (!). Dann ist der Staat am Ende mit seinem Ansprüchen. Und die Münze ist dann für jedermann "frei" erwerblich.

Mit den Jahren muss man mehr und mehr davon ausgehen, dass dies bei mehr und mehr solcher Münzen der Fall sein wird (allerdings kann das noch sehr lange dauern, bis es so weit ist, dass Gerichte sagen: nun ist gut. Ob das 50, 70 oder 100 Jahre sein werden - keine Ahnung. kann auch sein, dass das mit der Hehlerei eher weg fällt, als das mit dem Eigentumsanspruch....). Eine Bestätigung des Käufers (z.B. Erbfall, 10-jähriges Ersitzen oder Urkundenbeweis durch Auktionsrechnung einer öffentlichen, also für jedermann zugänglichen Auktion) ist meiner Ansicht nach ein "Muss" für die Chance auf den rechtssicheren Erweb.

Am Ende kann das alles sowieso nur ein Gericht entscheiden. Und da ist man, wie auf hoher See in Gottes Hand. Das ist keine Beratung, sondern nur meine Meinung dazu.
 
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