50 Pf 1950 G BDL in polierter Platte

..., wenn dem Täter die Legitimation zur Herstellung des Geldes fehlt, ...

Die Rede war von einem MITARBEITER der Prägeanstalt, der mithilfe echter Stempel zuhause Münzen herstellt. Er handelt zwar ohne Prägeauftrag und hat die Stempel unrechtmäßig in seinen Besitz genommen, aber die Legitimation zur Münzherstellung dürfte er berufsbedingt ja hoffentlich haben. Zumindest bis er wegen des Diebstahls entlassen wird.
 
Die Rede war von einem MITARBEITER der Prägeanstalt, der mithilfe echter Stempel zuhause Münzen herstellt. Er handelt zwar ohne Prägeauftrag und hat die Stempel unrechtmäßig in seinen Besitz genommen, aber die Legitimation zur Münzherstellung dürfte er berufsbedingt ja hoffentlich haben. Zumindest bis er wegen des Diebstahls entlassen wird.

Eine Legitimation zur Münzherstellung zuhause?
Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, Sollte es sie doch geben, hätte ich sie auch gerne :schaem:

Im Ernst: Das o.a. Urteil befasste sich mit dem "Nachprägen" der BdL-Fünfziger.
Die Täter wurden u.a. auch wegen Geldfälschung verurteilt.
 

Anhänge

  • BGH 27, 255.pdf
    7,2 MB · Aufrufe: 545
Das ist nicht richtig!
Ich zitiere aus dem Strafrechtskommentar von Thomas Fischer (57. Auflage) zu § 146 STGB Geldfälschung: "...Daher ist Geld "nachgemacht", wenn dem Täter die Legitimation zur Herstellung des Geldes fehlt, selbst, wenn er sich der für die Herstellung echten Geldes bestimmten Maschinen oder Materialien bedient (vgl BGH 27, 255, 257...)."

Somit handelt es sich zumindest strafrechtlich bei den Münzen um Fälschungen. ;)

Naja, nichts gegen Thomas Fischer, aber die juristische Sicht ist halt im Leben nicht alles....

de facto handelt es sich bei einer Münze selbst, die mit Originalmaschinen und
Originalstempeln erzeugt wird (so dass das Herstellungsverfahren und das
Material identisch mit jenem für echte Münzen ist), nicht um eine Fälschung im
allgemeinverständlichen Sinne.. man kann mit gesunder Logik nur die Umstände bewerten,
die zur Herstellung geführt haben.

Gruss,
jeggy
 
Naja, nichts gegen Thomas Fischer, aber die juristische Sicht ist halt im Leben nicht alles....

de facto handelt es sich bei einer Münze selbst, die mit Originalmaschinen und
Originalstempeln erzeugt wird (so dass das Herstellungsverfahren und das
Material identisch mit jenem für echte Münzen ist), nicht um eine Fälschung im
allgemeinverständlichen Sinne.. man kann mit gesunder Logik nur die Umstände bewerten,
die zur Herstellung geführt haben.

Gruss,
jeggy

Das sehe ich ja genau so. Deshalb schrieb ich weiter oben auch, dass es aus strafrechtlicher Sicht "Fälschungen" seien.
Eine Nachfrage nach den Münzen ist offenbar auch dar. Das Angebot lag bei 1300 Euro und die Münze ist verkauft. :rolleyes:
Ich nehme stark an, der neue Besitzer wird sie auch nicht als "Fälschung" entsorgen. :lachtot:
 
Die Rede war von einem MITARBEITER der Prägeanstalt, der mithilfe echter Stempel zuhause Münzen herstellt. Er handelt zwar ohne Prägeauftrag und hat die Stempel unrechtmäßig in seinen Besitz genommen, aber die Legitimation zur Münzherstellung dürfte er berufsbedingt ja hoffentlich haben. Zumindest bis er wegen des Diebstahls entlassen wird.

Eine Legitimation zur Münzherstellung zuhause? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen

Es reicht doch schon der erste Leitsatz aus dem BGH-Urteil:

"Es handelt sich um Falschgeld, wenn in der Münzstätte eines Landes Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind, nachgeprägt werden, ohne dass der Bund einen Prägeauftrag erteilt hat."

Es muss also nicht mal zuhause passieren, sondern sogar an dem dafür vorgesehenen Arbeitsplatz des Mitarbeiters, sprich in der Prägestätte selbst, nützt ihm seine berufsbedingte Legitimation zum Münzprägen nichts. Es wird auch in diesem Fall Falschgeld hergestellt.
 
Das ist doch dem Sammler egal, was sich da Münzherren oder Juristen ausdenken.
Für den Sammler ist wichtiger, dass es sich um ein seltenes Original-Produkt aus der Prägestätte handelt.
 
Es reicht doch schon der erste Leitsatz aus dem BGH-Urteil:

"Es handelt sich um Falschgeld, wenn in der Münzstätte eines Landes Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind, nachgeprägt werden, ohne dass der Bund einen Prägeauftrag erteilt hat."
...

Okay, dieses Urteil ist natürlich eindeutig! Meine Rechtsauffassung unterscheidet sich in diesem Punkt wohl offensichtlich von der der Bundesrichter. Nach meiner Auffassung hat solch ein Mitarbeiter zwar unrechtmäßig gehandelt und ist aus strafrechtlicher Sicht eindeutig zu bestrafen, aber dass es sich bei absolut identischen Münzen, die mit derselben Maschine geprägt wurden, im einen Falle um echte und im anderen Falle um falsche Münzen abhängig vom vorliegenden Prägeauftrag handeln soll, das geht weit über mein Rechtsverständnis hinaus. Wo bleibt da die Rechtssicherheit für mich als Endverbraucher bzw. Benutzer des Geldes? Wie kann ich da noch wissen, ob nicht vielleicht die Hälfte meines Geldbeutelinhaltes oder meiner Münzsammlung aus "Fälschungen" besteht?

...
Für den Sammler ist wichtiger, dass es sich um ein seltenes Original-Produkt aus der Prägestätte handelt.

Na ja, ich finde, es ist auch für uns Sammler wichtig, denn wir sammeln ja Münzen. Und wenn eine Prägung rechtlich gesehen Falschgeld ist, dann ist es keine Münze mehr und gehört nicht in die Sammlung (außer man sammelt auch Fälschungen).
 
Wo bleibt da die Rechtssicherheit für mich als Endverbraucher bzw. Benutzer des Geldes? Wie kann ich da noch wissen, ob nicht vielleicht die Hälfte meines Geldbeutelinhaltes oder meiner Münzsammlung aus "Fälschungen" besteht?

Genau das habe ich mir auch gedacht, als ich das Urteil das erste Mal gelesen habe, zumal ja auch noch andere Straftatbestände zuhauf verwirklicht waren, um die Täter angemessen zu bestrafen. :confused:
Vielleicht klaut ja irgendwann wieder einmal jemand Stempel und prägt ein paar Münzen nach. So richtig lohnt sich das z.Zt. bei dem Sammlerwert der deutschen Euromünzen ja noch nicht. Aber vielleicht kommt er ja an den einen oder anderen Stempel aus Monaco.:rolleyes:
Wenn das ganze dann wieder vor einem anderen Senat des BGH landet, teilt dieser vielleicht unser Rechtsgefühl.
Bis dahin ist das "Richterschelte" und das mögen die Herren Richter überhaupt nicht. :newwer:
 
Na ja, ich finde, es ist auch für uns Sammler wichtig, denn wir sammeln ja Münzen. Und wenn eine Prägung rechtlich gesehen Falschgeld ist, dann ist es keine Münze mehr und gehört nicht in die Sammlung (außer man sammelt auch Fälschungen).

Meist wird ja schon geschaut, dass so etwas nicht passiert. Aber 100% Sicherheit gibt es nicht, es ist jedoch Aufgabe der Prägestätte, da für Sicherheit zu sorgen.

Nicht zuletzt machen solche Vorfälle die Numismatik für Sammler noch interessanter als sie schon ist. Daher sind solche Stücke als authentische Zeugen der numismatischen Geschichte mit Recht begehrt und es wäre schade, wenn solche Stücke für die Sammlerschaft verloren (bzw. komplett einkassiert) würden.

Gruss,
jeggy
 
Der Katalog von M. Winter, Duisburg bestätigt die "Auflage von 10 Stück dieses 50 PF-Stückes BDL 1950 G in PP.

Diese -unbefugt nachgepägten Münzen- waren bereits in den 80er Jahren mit 3.750 €/Stück im Katalog notiert. Obwohl die Preise für DM-Münzen seit Einführung es Euro in den Keller gegangen sind, gibt es für solche Seltenheiten immer noch Abnehmer die bereit sind dafür höheren Summen hinzulegen.

Wenn ich micht recht entsinne, hatte eine Mitglied dieses Forums vor Jahren ein Stück sein Eigen genannt und auch ein Bild davon hier eingestellt. Ich werden mal danach suchen.
 
Zurück
Oben
Sie nutzen einen Adblocker

Sicherlich gibt es Seiten im Internet, die es mit Werbung übertreiben. Dieses Seite gehört nicht dazu!

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Ihren Adblocker zu deaktivieren. Danke!

Ich habe den Adblocker für diese Seite ausgeschaltet