Ich greife das Thema hier noch einmal auf.
Gibt es eine Handhabe, eindeutig gewerblich handelnde eBay-Verkäufer, die ihren Account privat laufen lassen, zu zwingen, dies zu ändern? Hilft da eine Meldung an eBay? Hat das schon mal jemand probiert?
Ja, wenn man sebst gewerblich in der gleichen Branche handelt und der nach
https://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm eindeutig gewerblich handelnde private eBay-Verkäufer kein Widerrufsrecht, kein Impressum, keinen Link zur Streitbeilegungsstelle, etc. vorhält:
1. Sicherung der im letzten Jahr erhaltenen Verkäuferbewertungen
2. Sicherung von 5 aktuellen konkreten Angeboten
3. Sicherung der Liste mit derzeit angebotenen Artikeln
4. Testkauf zum Herausfinden der ladungsfähigen Anschrift (kann man problemlos wieder stornieren, da bei gewerblichem Verkauf automatisch ein Widerrufsrecht gilt), falls dieses abgelehnt wird droht man notfalls mit gerichtlicher Durchsetzung.
5. Privates Anschreiben an den Mitbewerber mit Aufforderung zum Abstellen des wettbewerbswidrigen Verhaltens mit Hinweis auf
https://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm mit angemessener Frist als Handreichung ohne Abmahnung
6. Wenn die Frist fruchtlos abgelaufen ist, geht man mit den gesicherten Beweisen zu einem auf Internet-/Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt und beauftragt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nebst Unterlassungserklärung und anwaltlicher Kostennote.
Als Bonbon kann man noch eine entsprechende Meldung ans zuständige Ordnungsamt wegen nicht angemeldeter gewerblicher Tätigkeit (Ordnungswidrigkeit) und ans Finanzamt wegen eventuell unversteuerten Gewinnen machen.