ab wann ist man ein gewerblicher Verkäufer

Ich greife das Thema hier noch einmal auf.
Gibt es eine Handhabe, eindeutig gewerblich handelnde eBay-Verkäufer, die ihren Account privat laufen lassen, zu zwingen, dies zu ändern? Hilft da eine Meldung an eBay? Hat das schon mal jemand probiert?
nein, ebay kann da nichts machen. ich habe vor ca einem Monat mit denen auf der Messe gesprochen.
Die dürfen sogar mehrere Accounts haben.
 
Ich greife das Thema hier noch einmal auf.
Gibt es eine Handhabe, eindeutig gewerblich handelnde eBay-Verkäufer, die ihren Account privat laufen lassen, zu zwingen, dies zu ändern? Hilft da eine Meldung an eBay? Hat das schon mal jemand probiert?
Ja, wenn man sebst gewerblich in der gleichen Branche handelt und der nach https://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm eindeutig gewerblich handelnde private eBay-Verkäufer kein Widerrufsrecht, kein Impressum, keinen Link zur Streitbeilegungsstelle, etc. vorhält:
1. Sicherung der im letzten Jahr erhaltenen Verkäuferbewertungen
2. Sicherung von 5 aktuellen konkreten Angeboten
3. Sicherung der Liste mit derzeit angebotenen Artikeln
4. Testkauf zum Herausfinden der ladungsfähigen Anschrift (kann man problemlos wieder stornieren, da bei gewerblichem Verkauf automatisch ein Widerrufsrecht gilt), falls dieses abgelehnt wird droht man notfalls mit gerichtlicher Durchsetzung.
5. Privates Anschreiben an den Mitbewerber mit Aufforderung zum Abstellen des wettbewerbswidrigen Verhaltens mit Hinweis auf https://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm mit angemessener Frist als Handreichung ohne Abmahnung
6. Wenn die Frist fruchtlos abgelaufen ist, geht man mit den gesicherten Beweisen zu einem auf Internet-/Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt und beauftragt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nebst Unterlassungserklärung und anwaltlicher Kostennote.

Als Bonbon kann man noch eine entsprechende Meldung ans zuständige Ordnungsamt wegen nicht angemeldeter gewerblicher Tätigkeit (Ordnungswidrigkeit) und ans Finanzamt wegen eventuell unversteuerten Gewinnen machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Karsten

danke für die ausführlichen Hinweise.
Ich habe da einen Kandidaten, über den im mich persönlich immer wieder ärgere.
 
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6. Wenn die Frist fruchtlos abgelaufen ist, geht man mit den gesicherten Beweisen zu einem auf Internet-/Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt und beauftragt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nebst Unterlassungserklärung und anwaltlicher Kostennote.

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Wer trägt da die Kosten? Also wenn der nicht zahlt?
 
Ich greife das Thema hier noch einmal auf.
Gibt es eine Handhabe, eindeutig gewerblich handelnde eBay-Verkäufer, die ihren Account privat laufen lassen, zu zwingen, dies zu ändern? Hilft da eine Meldung an eBay? Hat das schon mal jemand probiert?
Wie und wann sieht man, ob jemand gewerblich handelt ?
 
Wer trägt da die Kosten? Also wenn der nicht zahlt?
Bevor sich jemand wegen 1.000-2.000 Euro Anwalts-/Gerichts-/Gerichtsvollzieherkosten in die Privatinsolvenz begibt, findet sich dieses Geld meistens (auch mit Ratenzahlung) irgendwie an. Natürlich sollte man sich ein langwieriges Vorgehen gegen grobe wettbewerbsrechtliche Verstöße auch leisten können, die Vorauszahlung nicht nächste Woche wiederbrauchen und die persönlichen Vorteile eines bereinigten Marktes offensichtlich sein. Man muss sich nicht als Händler von scheinprivaten Schwarzhändlern die Butter vom Brot nehmen lassen. Normalerweise ist es auch Aufgabe von IHK und Händlerverbänden, sich dieser Thematik anzunehmen.
 
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